Baden-Württemberg führt einheitliche Nennung der Nationalität von Verdächtigen in Polizeiberichten ein
Heute ist der 13.07.2026 und die Nachrichten aus Baden-Württemberg bringen einen interessanten Wechsel in der polizeilichen Kommunikation. Künftig wird die Nationalität von Verdächtigen in Pressemitteilungen der Polizei stets genannt. Innenminister Manuel Hagel hat angekündigt, eine Änderung der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift von Innen- und Justizministerium vorzunehmen, um eine bundesweit einheitliche Nennung der Staatsangehörigkeit zu gewährleisten. Das kommt nicht von ungefähr, denn die unterschiedliche Handhabung in verschiedenen Bundesländern wurde von ihm scharf kritisiert.
Bisher war es so, dass die Polizei vor jeder Veröffentlichung abwägen musste, ob ein öffentliches Interesse an der Nennung der Staatsangehörigkeit besteht. Das wird sich nun ändern. Hagel betont, dass man Klarheit und Gleichheit in der Kommunikation schaffen müsse. Ausnahmen bleiben allerdings bestehen, zum Beispiel bei Jugendschutz, laufenden Ermittlungen oder wenn Anonymisierung gefordert ist.
Ein Blick auf die Nachbarn
In anderen Bundesländern wie Bayern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ist es bereits gängige Praxis, die Staatsangehörigkeit der Täter zu nennen – solange keine datenschutz- oder ermittlungstaktischen Gründe dagegen sprechen. Baden-Württemberg hat sich bereits bei der Innenministerkonferenz für eine bundeseinheitliche Nennung eingesetzt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass der Pressekodex des Deutschen Presserats zwar keine generelle Nennung von Nationalitäten vorschreibt, jedoch vor diskriminierenden Verallgemeinerungen warnt.
Eine Richtlinie des Presserats, die am 31. Mai 2017 veröffentlicht wurde, betont, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit zu ethnischen oder religiösen Minderheiten nicht zu diskriminierenden Verallgemeinerungen führen sollte. Die Richtlinie 12.1 sagt: In der Regel sollte die Zugehörigkeit nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Das klingt nach einem schmalen Grat, auf dem sich die Redaktionen bewegen müssen. Neugier allein ist schließlich kein maßgeblicher Grund, um die Herkunft eines Straftäters zu nennen.
Die Verantwortung der Medien
Die Entscheidung, ob die Herkunft eines Verdächtigen genannt wird oder nicht, sollte verantwortungsbewusst getroffen werden. Dabei gibt es viele Faktoren zu beachten. Besonders schwere Straftaten, wie beispielsweise Terrorismus oder Mord, könnten ein öffentliches Interesse an der Nennung der Nationalität wecken. Auch wenn es um Straftaten aus größeren Gruppen mit gemeinsamen Merkmalen geht, könnte die Herkunft relevant sein.
Auf der anderen Seite stehen die Gründe gegen eine Nennung: Risiken von diskriminierenden Verallgemeinerungen und das unangemessene Herausstellen der Gruppenzugehörigkeit sind nicht zu vernachlässigen. Das Thema ist also vielschichtig und die Medien haben eine große Verantwortung, die sie nicht leichtfertig abgeben dürfen.
Die Einführung der Nennung der Nationalität in Baden-Württemberg könnte also sowohl für Klarheit als auch für neue Herausforderungen sorgen. Die Debatte ist eröffnet! Die Frage bleibt, wie sich diese neue Regelung auf die Berichterstattung und die öffentliche Wahrnehmung auswirken wird.
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