Heute ist der 2.06.2026 und im Bodenseekreis herrscht ein strenges Wasserentnahme-Verbot. Ab Freitag, dem 29. Mai, dürfen aus allen Oberflächengewässern keine Wasserentnahmen mehr stattfinden. Das betrifft nicht nur die kleinen Bäche und Weiher, sondern auch größere Gewässer wie Seen. Die Regelung ist vorläufig bis zum 29. Juni 2023 und betrifft sowohl den Gemeingebrauch als auch die genehmigte Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Besonders besorgniserregend sind die anhaltende Trockenheit und die geringen Wasserstände, die die Gewässerökologie stark beeinträchtigen. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter Wassermangel, den steigenden Temperaturen und dem sinkenden Sauerstoffgehalt.

Das Landratsamt hat klargestellt, dass das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen ebenfalls nicht empfohlen wird. Ausnahmen bestehen lediglich für Entnahmen aus dem Bodensee und für Grundwasser im erlaubten Umfang, sowie das Tränken von Vieh. Die Situation ist ernst: Selbst Wassersport auf Gewässern wie der Schussen belastet die Natur bei Niedrigwasser. Um dem entgegenzuwirken, hat das Amt für Wasser- und Bodenschutz mit Kanu-Verleihern vereinbart, dass bei Wassermangel keine Touren angeboten werden. Private Paddler werden gebeten, auf geeignete Gewässer auszuweichen.

Erweiterung des Verbots bis 2025

Und die Lage wird nicht besser. Das Wasserentnahme-Verbot für Oberflächengewässer im Bodenseekreis wurde bis zum 15. September 2025 verlängert. Der Grund dafür sind nicht nur die geringen Wasserreserven, sondern auch die augenscheinlich wenig vielversprechenden Niederschlagsprognosen. Das Abpumpen aus Fließgewässern, Weihern und Seen bleibt weiterhin untersagt. Das Landratsamt ist sich der Schwierigkeiten bewusst und hat betont, dass die Wasserstände in der zweiten Julihälfte sich zwar kurzfristig erholt hatten, jedoch nun wieder rückläufig sind – hauptsächlich wegen fehlender Niederschläge.

Kein Regen in Sicht! Das Landratsamt rechnet mit Niedrigwasserlagen im gesamten Kreisgebiet und der Zustand der Gewässer ist alarmierend. Das Austrocknen führt zu einem Verlust an Wasserlebewesen und gefährdet die gesamte Ökologie. Wer das Verbot ignoriert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Für diejenigen, die dennoch Wasser entnehmen möchten, besteht die Möglichkeit, Ausnahmen bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen. Die verlängerte Allgemeinverfügung ist online verfügbar und wurde in Abstimmung mit dem Landkreis Ravensburg erstellt.

Die Natur zeigt sich in diesen Zeiten von einer eher harten Seite. Wenn die lokalen Schauer und Gewitter die Situation nicht nachhaltig verbessern können, bleibt nur zu hoffen, dass es bald eine Wende gibt. Die anhaltende Trockenheit ist nicht nur eine Herausforderung für die Natur, sondern auch für die Menschen, die in dieser Region leben und arbeiten. Das Bewusstsein für den sorgsamen Umgang mit Wasser muss jetzt stärker denn je geschärft werden – denn Wasser ist Leben.

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