Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erhalten rund 1.100 landwirtschaftliche Betriebe in diesen Tagen Post bezüglich des Landschaftspflegegeldes 2026. Dieses Förderprogramm, das sowohl vom Landkreis als auch von zahlreichen Gemeinden unterstützt wird, hat das Ziel, Grünlandbetriebe und Weidegemeinschaften zu fördern. Es spielt eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung der Kulturlandschaft, die nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für denTourismus von großer Bedeutung ist.

Das Zuschussvolumen für das Jahr 2026 beträgt insgesamt 560.000 Euro und wird durch den Landkreis sowie 28 teilnehmende Gemeinden finanziert. Gefördert werden die Bewirtschaftung von Grünland-, Ackerfutter- und Weideflächen in den Gebieten des Landkreises, die als Berggebiet und benachteiligte Gebiete der Vorbergzone definiert sind. Dazu zählen der Schwarzwald, der Kaiserstuhl und das Markgräflerland.

Wichtige Details zum Antragsverfahren

Landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche sind berechtigt, Anträge zu stellen. Hierbei ist es wichtig, dass die Antragsteller eine Unternehmensnummer des Landkreises oder der Stadt Freiburg vorweisen können. Das Antragsverfahren ist sowohl digitalisiert als auch in Papierform möglich, was den Zugang für die Betriebe erleichtert. Digitale Anträge können über die Internetseite des Landkreises eingereicht werden, während persönliche Beratungen nach telefonischer Terminvereinbarung in Freiburg und Titisee-Neustadt angeboten werden. Für Rückfragen steht Ariane Dömeland vom Landratsamt unter der Telefonnummer 0761 2187-5311 oder per E-Mail an ariane.doemeland@lkbh.de zur Verfügung.

Bei der Beantragung müssen die Betriebs- und Flächenangaben bis zum 15. Mai 2025 berücksichtigt werden, was auch für Hofübergaben gilt. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 08. Juli 2026. Es ist zu beachten, dass das Verfahren sich an den De-minimis-Vorschriften der EU orientiert, die öffentliche Beihilfen im Agrarbereich regeln. Hierbei dürfen Empfänger in den letzten drei Jahren nicht mehr als 50.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten haben.

Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die rechtliche Grundlage für das Landschaftspflegegeld bildet die Richtlinie Landschaftspflegegeld. Das Fördergebiet entspricht der Gebietskulisse der „Ausgleichszulage Landwirtschaft“ in Baden-Württemberg, die auf dem Gebietsverzeichnis vom 13. Mai 2019 basiert. Dieses Programm stellt nicht nur eine finanzielle Entlastung für die Betriebe dar, sondern trägt auch aktiv zur Erhaltung der einzigartigen Landschaft im Breisgau-Hochschwarzwald bei.

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In Anbetracht der Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft steht, ist es umso wichtiger, dass solche Förderprogramme bestehen. Sie bieten eine wertvolle Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe und helfen gleichzeitig, die Natur und Kultur der Region zu bewahren.