Am 22. April 2026 stand der Bundesfinanzhof (BFH) in München im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, während die mündliche Verhandlung über die Grundsteuer in Baden-Württemberg stattfand. Auf dem Prüfstand steht die Verfassungskonformität des neuen Landesgrundsteuergesetzes, das seit Anfang 2025 Anwendung findet. Kläger aus Stuttgart und Karlsruhe argumentieren, dass das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, was für viele Eigentümer und Mieter von weitreichender Bedeutung sein könnte. Besonders betroffen ist die Rentnerin Petra Klein aus Karlsruhe, die seit der Reform fast 1.400 Euro jährlich zahlt – das ist doppelt so viel wie zuvor.

Die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg basiert auf einem eigenen Modell, das den Grundstückswert berücksichtigt, jedoch nicht den Wert der Gebäude. Dies hat bei den Klägern zu dem Empfinden geführt, dass die Regelung ungerecht sei. Klein klagt, weil ihr Grundstück teilweise unbebaut ist, es jedoch gleich behandelt wird wie vollwertiges Bauland. Der Vorsitzende des II. Senats, Franceska Werth, äußerte bei der Verhandlung keine Tendenz zur Entscheidung. Die Urteile werden am 20. Mai erwartet, und die Kläger haben die Möglichkeit, im Falle einer Niederlage Verfassungsbeschwerden einzureichen.

Hintergrund der Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Regelung für verfassungswidrig erklärte. In Deutschland gibt es unterschiedliche Modelle zur Grundsteuer, während die meisten Bundesländer das Bundesmodell nutzen, hat Baden-Württemberg ein eigenes Modell eingeführt. Der BFH hat bereits im Dezember 2025 Klagen gegen das Bundesmodell zurückgewiesen; die Entscheidung betrifft Millionen Menschen in den Bundesländern, die das Bundesmodell anwenden.

Die Kläger, die unter anderem aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin kommen, kritisieren die Berechnungsmethode zur Ermittlung des Grundstückswerts, die ihrer Meinung nach zu pauschal ist und die Marktverhältnisse nicht ausreichend berücksichtigt. Finanzämter orientieren sich dabei am Bodenrichtwert und der pauschalisierten Nettokaltmiete. Kritiker bemängeln, dass diese Vorgehensweise nicht die individuellen Gegebenheiten der Grundstücke widerspiegelt.

Wetter und weitere Informationen

Während die rechtlichen Auseinandersetzungen in München stattfinden, zeigt sich das Wetter in Baden-Württemberg von seiner besten Seite: sonnig und warm mit Temperaturen bis zu 20 Grad. Für Fragen, Wünsche, Lob oder Kritik steht die E-Mail-Adresse newsticker-bw@SWR.de zur Verfügung. Natalja Kurz informiert bis 10 Uhr über weitere Nachrichten aus und für Baden-Württemberg.

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Die laufenden Verhandlungen über die Grundsteuer haben das Potenzial, weitreichende Auswirkungen auf die Eigentümer und Mieter in der Region zu haben. Es bleibt abzuwarten, wie der BFH entscheiden wird und welche Konsequenzen dies für die betroffenen Kläger und die künftige Grundsteuerpraxis in Baden-Württemberg haben wird.