Heute ist der 3. Mai 2026 und in Baden-Württemberg gibt es ein Thema, das viele Eltern, Lehrer und Politiker beschäftigt: der schleppende Ausbau der Ganztagsschulen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat nun öffentlich bedauert, dass die geringe Anzahl an Ganztagsschulen in seinem Bundesland als ein großes Versäumnis seiner 15-jährigen Amtszeit gilt. Seine Einschätzung ist eindeutig: Die Einführung der verbindlichen Ganztagsschule sei nicht erfolgreich verlaufen. Das Ziel, dass 75 Prozent der Kinder in eine Ganztagsschule gehen, ist in weiter Ferne. Im vergangenen Schuljahr wurden nur 483 öffentliche Grundschulen als Ganztagsschulen anerkannt, was gerade einmal etwa 20 Prozent aller öffentlichen Grundschulen ausmacht.

Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig. Kretschmann führt die geringe Nachfrage auf Vorbehalte in der Bevölkerung zurück. Dennoch gibt es Fortschritte: Ab dem neuen Schuljahr haben alle Erstklässler Anspruch auf ganztägige Betreuung in der Schule. Bis 2029 wird dieser Anspruch auf alle Grundschüler ausgeweitet. Wenn Schulen jedoch keine Ganztagsschulen sind, sind die Kommunen gefordert, entsprechende Betreuungsangebote zu schaffen. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft fehlen in Baden-Württemberg bis 2029 mindestens 22.400 Plätze in der Ganztagsbetreuung, um den voraussichtlichen Bedarf der Eltern zu decken. Eine herausfordernde Situation, die dringend angepackt werden muss.

Unterstützung vom Bund

Ein Lichtblick in der Sache: Der Bund hat sich auch eingeschaltet und unterstützt den Aufbau von Ganztagsangeboten an Grundschulen bis Ende 2027 mit 3,5 Milliarden Euro. Die Mittel sind für bauliche Investitionen, Ausstattung, kommunale Angebote und teilweise Betriebskosten vorgesehen. Baden-Württemberg erhält davon etwa 390 Millionen Euro für Investitionen, aber die Kosten für den Ganztagsausbau liegen zwischen 368 und 530 Millionen Euro. Das ist nicht gerade wenig! Die jährlichen Betriebskosten schwanken je nach Fachkraftmodell zwischen 161 und 378 Millionen Euro.

Für die Zukunft hat der Bund auch Pläne: Ab 2030 soll er sich mit 1,3 Milliarden Euro jährlich an den Betriebskosten beteiligen. Allerdings ist der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz derzeit finanziell nicht seriös abgesichert. Um wirklich handlungsfähig zu sein, ist es nötig, den flächendeckenden Bedarf zu erheben. Dabei sind Absprachen zwischen Bund, Ländern und Schulträgern für eine langfristige Planungssicherheit unabdingbar. Die GEW hat bereits auf die Notwendigkeit von tariflich abgesicherten Arbeitsverhältnissen für alle Betreuungs- und Bildungsangebote hingewiesen und kritisiert die fehlenden Qualitätsstandards bei kommunalen Angeboten.

Der Rechtsanspruch und die Herausforderungen

Am 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder jahrgangsweise in Kraft, bis im Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Doch wie sieht die Realität aus? Im Schuljahr 2023/2024 besuchten rund 1,9 Millionen (57%) der sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in Deutschland eine Ganztagsschule oder Tageseinrichtung. Aber der Bedarf an zusätzlichen Plätzen bis zum Schuljahr 2029/30 wird auf etwa 264.000 geschätzt.

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Die Bundesregierung hat auch hier eine Strategie: Für das Schuljahr 2026/2027 werden im Szenario eines konstanten Bedarfs rund 166.000 zusätzliche Plätze benötigt, im Szenario eines steigenden Bedarfs sogar 284.000. Die Herausforderung, die vor den Verantwortlichen liegt, ist enorm. Der Großteil des quantitativen Ausbaubedarfs entfällt auf westdeutsche Flächenländer, während in den ostdeutschen Ländern eher qualitativer Ausbau stattfindet.

Der Druck auf die Politik wächst, und die GEW hat immer wieder gefordert, dass Ganztagsschulen gesetzlich für alle Schularten der Sekundarstufe I verankert werden müssen. Die Frage nach den Qualitätskriterien für Ganztagsangebote bleibt ebenso offen. Die Rhythmisierung des Schulalltags ist wichtig, um den Ganztag sinnvoll und pädagogisch wertvoll zu gestalten. Die Forderung nach einem Qualitätsrahmen, der in gesetzliche Vorgaben übersetzt und finanziell abgesichert werden muss, wird lauter. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob die versprochenen Maßnahmen auch wirklich umgesetzt werden.