Es gibt Dinge, die fallen einem erst auf, wenn man genau hinsieht. So geschehen in Bretzfeld-Rappach, wo ein Ortsschild mit einem kleinen, aber feinen Schreibfehler aufwartet. Das „n“ im Wort Hohenlohekreis fehlt – und das seit dem Sommer 2017! Na, das ist ja mal ein echter Hingucker. Das Schild steht am Ortseingang von Rappach und wurde offensichtlich von niemandem bemerkt, bis jetzt. Das Landratsamt hatte eigentlich angeordnet, zusätzliche Schilder auf der linken Seite anzubringen, weil die Ortstafel auf der anderen Straßenseite nicht gut erkennbar ist. Ironie des Schicksals? Vielleicht!
Die Zuständigkeit für die Ortsschilder liegt beim Landratsamt. Je nachdem, ob es sich um eine Kreisstraße oder eine Gemeindestraße handelt, sind entweder die Straßenmeisterei oder die Gemeinde gefragt. In Bretzfeld kümmert sich der Bauhof um die Schilder. Und hier ist die Gemeinde an der Reihe, denn die Hohlgasse ist eine Gemeindestraße. Der Bauhofleiter hat bereits die Bestellung für ein neues Schild aufgegeben. Die Lieferzeit beträgt sechs bis acht Wochen. Das fehlerhafte Schild wird nach der Ankunft des neuen Stücks dann verschrottet. Na, das ist ja ein klarer Fall von „Schilderkrise“!
Ein Blick auf die Fehlerkultur
Das Ordnungsamt in Bretzfeld berichtet von keinen häufigen Fehlern in der Gemeinde. Bürger können jedoch Mängel melden. Das ist schon mal ein positives Zeichen! Allerdings sind fehlerhafte Schilder in der Region Heilbronn keine Seltenheit. Man denke nur an die temporären Baustellenschilder mit Fehlern in Neckarsulm und Obereisenheim. Da gab es auch Schilder, bei denen das „h“ in Lieferverkehr fehlte oder die Schreibweise von „Schrittgeschwindigkeit“ nicht stimmte. Das ist schon fast ein Phänomen, könnte man sagen.
Sogar an der B293 gab es einen Buchstabendreher, wo „HN“ fälschlicherweise als „NH-Frankenbach“ angegeben wurde. Man fragt sich, ob da jemand beim Druck der Schilder nicht ganz bei der Sache war oder ob es einfach ein schusseliger Tag war. Aber hey, wer kennt das nicht! Manchmal passieren die verrücktesten Dinge, wenn man es am wenigsten erwartet.
Verkehrssicherheit und Eigenverantwortung
Ein interessanter Aspekt, der in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben sollte, ist die Verkehrssicherungspflicht. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil entschieden, dass Kommunen nicht verpflichtet sind, gegen Sichtbehinderungen auf Privatgrundstücken vorzugehen, wenn diese für Verkehrsteilnehmer erkennbar sind. Das Urteil bezog sich auf einen Unfall, bei dem eine Hecke und ein Zaun eine Rolle spielten. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich auf sichtbare Verhältnisse einstellen und mit typischen Gefahren rechnen – da wird einem schon ganz anders, oder?
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts stärkt die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer. Sie müssen ihr Verhalten anpassen, wenn Gefahren erkennbar sind. Die Kommune ist nur dann gefragt, wenn eine Gefahr nicht rechtzeitig erkennbar ist. Das klingt vielleicht nach einem schmalen Grat, aber es zeigt, dass wir alle ein Stück weit selbst verantwortlich sind für unsere Sicherheit im Verkehr.
Also, das nächste Mal, wenn ihr an einem Ortsschild vorbeifahrt, könnte es sich lohnen, einen genaueren Blick darauf zu werfen. Man weiß ja nie, was da für Überraschungen warten. Und wer weiß, vielleicht entdeckt ihr ja auch einen kleinen Fehler! Das wäre doch eine lustige Anekdote für den nächsten Kaffeeklatsch.
