Heute ist der 23.04.2026 und im Ortenaukreis wird erneut auf die fälligen Abfallgebühren hingewiesen. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft erinnert daran, dass der Betrag bereits zum 31. März 2026 fällig war. Dies geschah bereits mit dem letzten Dauergebührenbescheid, der im Jahr 2025 verschickt wurde. Es könnte durchaus sein, dass einige Bürger den Zahlungstermin übersehen haben, weshalb Mahnungen demnächst verschickt werden. Um solchen Missgeschicken vorzubeugen, empfiehlt die Abfallwirtschaft die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.

Das SEPA-Lastschriftverfahren bietet den Vorteil, dass fällige Beträge rechtzeitig abgebucht werden. So lassen sich Mahngebühren und Säumniszuschläge vermeiden. Die aktuellen Gebührenbescheide können ganz einfach im Kundenportal der Abfallwirtschaft eingesehen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, SEPA-Lastschriftmandate zu erteilen und die Bankverbindungen zu prüfen oder zu aktualisieren. Der Zugang zum Kundenportal erfolgt über die Webseite www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de, die AbfallApp oder den QR-Code auf dem Gebührenbescheid.

Wichtige Informationen für Bürger

Die Abfallwirtschaft betont, dass Lastschriftmandate auch über ein Formular auf der Homepage erteilt werden können. Für weiterführende Informationen stehen die Mitarbeiter telefonisch unter 0781 805 6000 oder per E-Mail an abfallgebuehren@ortenaukreis.de zur Verfügung. Diese Erinnerungen sind besonders wichtig, um eine reibungslose Abwicklung der Abfallgebühren sicherzustellen und um den Bürgern mögliche finanzielle Nachteile durch vergessene Zahlungen zu ersparen.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die rechtzeitige Zahlung der Abfallgebühren nicht nur für die kommunalen Dienstleistungen von Bedeutung ist, sondern auch einen Beitrag zur Sauberkeit und Ordnung im Ortenaukreis leistet. Jeder Bürger kann mit seinem rechtzeitigen Handeln dazu beitragen, dass die Abfallwirtschaft effizient arbeiten kann und eine saubere Umwelt gewährleistet wird.