Heute ist der 24.04.2026 und wir berichten über die aktuellen Geschehnisse in Ulm, die im Zusammenhang mit der Gruppe „Ulm 5“ stehen. Diese Gruppe, bestehend aus einem Quintett aus der Berliner Queerszene, setzt sich aus den Künstlerinnen und Künstlern Vi, Zo, Walter, Leandra und Daniel zusammen, deren Alter zwischen 23 und 39 Jahren variiert. Ihre Herkunft ist international und reicht von Deutschland über Irland, Großbritannien bis nach Spanien. Derzeit sind die Mitglieder auf verschiedene Justizvollzugsanstalten in Ulm, Memmingen, Karlsruhe, Stammheim und Schwäbisch Gmünd verteilt.
Die Anwälte der „Ulm 5“, insgesamt elf an der Zahl, haben im Januar 2026 die sofortige Entlassung ihrer Mandantinnen aus der Untersuchungshaft gefordert. Sie betonen, dass die Gruppe nicht flüchten, sondern sich aktiv im Verfahren stellen möchte. In den letzten Wochen haben die Beschuldigten über die Bedingungen ihrer Haft geklagt, einschließlich Fuß- und Handfesseln, Verhören ohne Anwalt und zurückgehaltenen Briefen. Besonders Daniel, ein irischer Staatsbürger und Philosoph, hat sich um das Buch „Ulysses“ von James Joyce bemüht, um der Isolation zu entkommen, doch dieser Wunsch wurde abgelehnt.
Ermittlungen gegen Elbit Systems gefordert
Die Verteidigerinnen der „Ulm 5“ fordern die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart auf, Ermittlungen gegen Elbit Systems Deutschland einzuleiten. Der größte israelische Rüstungskonzern steht im Verdacht, an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid in Gaza beteiligt zu sein. Die Gruppe behauptet, dass ein Großteil der Drohnen, die in Gaza eingesetzt werden, von Elbit stammt. Diese Vorwürfe wurden durch eine Protestaktion am 8. September 2025 untermauert, bei der die Beschuldigten mit Farbbeuteln und Rauchbomben in den Elbit-Standort in Ulm eindrangen und Sachschaden verursachten. Bei der Aktion wurden Palästinafahnen gezeigt, und es wurden Bauchbinden mit der Aufschrift „Palestine Action“ getragen.
Den Ermittlungen des Staatsschutz- und Antiterrorismuszentrums des Landeskriminalamtes zufolge gab es Anfang April 2026 noch keine Anklage gegen Elbit. Die Verteidigung betont, dass die Motivation ihrer Mandantinnen darin bestand, größeres Unrecht zu verhindern. Sie argumentieren, dass kein Haftgrund vorliege und die Annahme von Fluchtgefahr abwegig sei, da die Mandantinnen sich selbst gefilmt und sich widerstandslos festnehmen lassen haben.
Meinungsfreiheit und gesellschaftliche Debatte
Die Diskussion um die Parole „From the River to the Sea“, die in den letzten Monaten an Bedeutung gewonnen hat, spiegelt die komplexen gesellschaftlichen und politischen Spannungen wider. Matthias Schuster, ein 40-jähriger Berliner Strafverteidiger, der Vi verteidigt, hat in der Vergangenheit viele Strafverfahren zu dieser Thematik begleitet. Es gibt unterschiedliche Positionen zu dieser Parole, und während kein richtungsweisendes Urteil vorliegt, betont der Verfassungsblog, dass es grundlegende Aspekte der Meinungsfreiheit zu beachten gilt.
Die Situation rund um die „Ulm 5“ und die damit verbundenen Vorwürfe gegen Elbit Systems wirft nicht nur Fragen der Rechtsprechung, sondern auch der ethischen Verantwortung im Kontext internationaler Konflikte auf. Angesichts der Schwere der Vorwürfe und der gesellschaftlichen Relevanz, bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen und politischen Entwicklungen in den kommenden Wochen gestalten werden.