Heute ist der 3.05.2026 und wir blicken nach Waiblingen, wo sich eine kuriose Geschichte um einen Geschwindigkeitsverstoß entfaltet hat. Ein Fahrer wurde in Fellbach mit 27 km/h zu schnell geblitzt – eine Situation, die nicht nur teuer, sondern auch rechtlich brisant ist. Der Fahrer, der behauptete, nicht am Steuer gesessen zu haben, erschien nicht zur entscheidenden Verhandlung im Amtsgericht Waiblingen. Das Gericht wies seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl über 150 Euro zurück, und nun steht er vor einer höheren Strafe, als ursprünglich angesetzt. Das Blitzerfoto sowie sein Passfoto zeigen laut Justiz die gleiche Person. Damit wird die Ausrede des Fahrers, dass er nicht gefahren sei, wohl kaum akzeptiert werden.

Hier wird schnell klar, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland ernst genommen werden. Der Bußgeldkatalog sieht bei innerörtlichen Verstößen von 26 bis 30 km/h eine Strafe von 180 Euro vor – und das kann noch teurer werden, wenn der Fahrer innerhalb eines Jahres erneut auffällig wird. Mit einem Monat Fahrverbot ist dann zu rechnen. Der Fahrer in Fellbach hat das offensichtlich nicht im Blick gehabt. In der Regel werden Geschwindigkeitsverstöße mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten geahndet, was eine ganz schöne finanzielle Belastung darstellen kann.

Die rechtlichen Hintergründe

Wenn wir uns den rechtlichen Rahmen anschauen, wird es noch interessanter. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog listet detailliert auf, was bei Geschwindigkeitsüberschreitungen droht. Schon ab 21 km/h zu schnell gibt es einen Punkt in Flensburg, und ab 26 km/h kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Das ist kein Spaß! Der Fahrer hätte also besser daran getan, seine Geschwindigkeit im Blick zu behalten.

Ein weiterer Punkt, der hier nicht unerwähnt bleiben sollte: Innerhalb von zwei Wochen kann gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Aber in diesem Fall hat der Fahrer es offenbar versäumt, sich rechtzeitig zu äußern. Auch die Tatsache, dass er zur Verhandlung nicht erschienen ist, könnte ihn teuer zu stehen kommen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Fahrer innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß ermittelt werden muss – sonst könnte der Verstoß verjähren. Aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Einblicke in die Konsequenzen

Es ist schon komisch, wie schnell man in solche Schwierigkeiten geraten kann. Schnell mal das Gaspedal durchgedrückt – und schon ist man im Schlamassel. Die Höchstgeschwindigkeit innerorts liegt in der Regel bei 50 km/h, während man außerorts mit bis zu 100 km/h unterwegs sein darf. Auf Autobahnen gibt es zwar keine Geschwindigkeitsbegrenzung, aber wer über die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h rast, könnte bei einem Unfall mit Mithaftung rechnen.

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Für unseren Fellbacher Fahrer bleibt zu hoffen, dass er aus dieser Situation lernt. Der ADAC bietet Unterstützung an, falls Zweifel an der Korrektheit von Bußgeldbescheiden bestehen. Doch das wird ihm nicht helfen, wenn die Beweise auf seiner Seite gegen ihn sprechen. Wenn man sich mal vorstellt, wie viel Zeit und Nerven solche Verfahren kosten können – am Ende ist es oft besser, sich an die Verkehrsregeln zu halten.

In der Welt der Verkehrssicherheit sind solche Vorfälle oft ein Weckruf. Vielleicht wird der eine oder andere Fahrer jetzt etwas vorsichtiger sein, wenn er durch die Straßen fährt. In jedem Fall bleibt der Fall des Fellbacher Fahrers ein weiteres Beispiel dafür, dass man die Verantwortung im Straßenverkehr ernst nehmen sollte.