In Waldshut, wo der Hochrhein fließt und die Natur zum Verweilen einlädt, wird momentan über die Bürokratie im Land diskutiert. Die Erste Landesbeamtin Tina Schlick und Michael Thater, der Vorsitzende der Freien Wähler, haben sich jüngst zu einem spannenden Austausch getroffen. Im Mittelpunkt stand das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz, welches seit Oktober 2022 in Baden-Württemberg gilt und darauf abzielt, die Bürokratie zu reduzieren. Ein gewaltiges Vorhaben, das die kommunale Selbstverwaltung in neuen Bahnen lenken soll. Die beiden Politiker sind sich zwar einig, dass der große Wurf noch aussteht, sehen aber in diesem Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung. Man könnte sagen, es ist wie ein Lichtblick im Dschungel der Vorschriften, der mit einer Nagelschere durchtrennen will.
Das Gesetz ermöglicht es Landkreisen, Gemeinden und Zweckverbänden, von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen, um neue Formen der Aufgabenerledigung zu erproben. Abweichungen können dabei für bis zu vier Jahre beantragt werden. Bislang hat der Landkreistag bereits 68 Anträge an die Ministerien in Stuttgart eingereicht, von denen 25 bereits erledigt sind. Viele Verfahren sind jedoch noch in der Prüfung. Die Anträge sollen grundsätzlich genehmigt werden, es sei denn, es gibt gewichtige Gründe dagegen. Das heißt, eine Ablehnung ist nur möglich, wenn beispielsweise Leib und Leben gefährdet sind oder überwiegende Gemeinwohlbelange sprechen. Diese können unter anderem ordnungsgemäße Bekanntmachungen oder einheitliche Vollzüge des Landesbeamtenrechts betreffen.
Ein Appell für mehr Zusammenarbeit
Tina Schlick betont, dass es noch viel zu tun gibt, um den Bürokratieabbau wirklich voranzubringen. Michael Thater äußerte seinerseits, dass es in einigen Ministerien noch nicht angekommen sei, wie wichtig diese Maßnahmen sind. Der Landkreis Waldshut verfolgt daher eine Strategie der Kooperation mit anderen Landkreisen und unterstützt nahezu vollständig die Vorschläge des Landkreistages. Um es bildlich zu sagen: Hier wird am gleichen Strang gezogen, um die bürokratischen Fesseln zu lockern.
Ein wichtiger Punkt, den das Gesetz aufgreift, ist das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung. Die Möglichkeit, verschiedene Ansätze zur Aufgabenerledigung zu erproben, wird als Signal verstanden, dass es Spielraum für kreative Lösungen gibt – und das ist doch wirklich erfrischend! Außerdem wird betont, dass die Genehmigungsbehörden die Versagungsgründe bei einer Ablehnung darlegen müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Versagungsgrundes liegt also bei den Behörden. Das lässt hoffen, dass nicht einfach aus dem Stegreif entschieden wird, sondern in jedem Einzelfall das Gemeinwohl abgewogen wird.
Das Regelungsbefreiungsgesetz wird als ein Schritt in die richtige Richtung gesehen, um die Anliegen der kommunalen Seite zu adressieren. Es ist Teil einer größeren Entlastungsallianz, die auf die Bedürfnisse der Kommunen eingeht. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass nicht nur abweichende Formen der Aufgabenerledigung möglich sind, sondern auch ein vollständiger Verzicht auf bestimmte Aufgaben in Betracht gezogen werden kann. So wird versucht, die Standards zu modernisieren und gleichzeitig Raum für Innovationen zu schaffen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie diese Initiativen in der Praxis umgesetzt werden.
Insgesamt könnte man sagen, dass der Bürokratieabbau und kulturelle Wandel in den Kommunen eine kontinuierliche Aufgabe darstellen. Die Herausforderungen, die hier auf den Tisch kommen, sind vielfältig. Aber jeder Beitrag zählt – egal, ob groß oder klein. Vielleicht ist das Regelungsbefreiungsgesetz der Anfang eines neuen Zeitalters für die Verwaltung in Baden-Württemberg. Künftig könnte es weniger um das Verharren in alten Strukturen gehen und mehr um den Mut, Neues auszuprobieren.
Für weitere Informationen und Details zu diesem Thema verweisen wir auf die ausführlichen Berichte im Südkurier sowie die offizielle Seite des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration in Baden-Württemberg hier.
