Schutz der Mauersegler im Landkreis Altötting
Heute ist der 14.07.2026 und wir werfen einen Blick in den Landkreis Altötting, wo die Mauersegler in dieser Jahreszeit mit ihren spektakulären Manövern die Lüfte erobern. Diese faszinierenden Vögel sind für ihre Fluggeschwindigkeiten von bis zu 200 km/h bekannt und ziehen in beeindruckenden Schwärmen von 20 und mehr Exemplaren am Morgen und Abend über die Gegend. Dabei stoßen sie ihre charakteristischen „Sriii“-Rufe aus, die nicht nur für ihre Artgenossen, sondern auch für den Menschen eine Art musikalisches Schauspiel sind. Das Geräusch fördert den sozialen Zusammenhalt unter den Vögeln und lässt uns die einmalige Verbindung zur Natur spüren.
Die Brutzeit der Mauersegler ist ein aufregender Abschnitt im Leben dieser Tiere. Nach etwa drei Wochen Brutzeit und einer weiteren vierwöchigen Fütterungsphase werden die Jungvögel flügge. Mauersegler verbringen über 99 % ihrer Zeit in der Luft und kehren Ende April nach einem beeindruckenden Flug von rund 200.000 km zurück zu ihren Brutplätzen. Diese befinden sich vor allem in älteren Siedlungsgebieten und landwirtschaftlichen Gebäuden. Doch die moderne Bauweise bringt Herausforderungen mit sich: Oftmals bietet sie weniger Brutplätze, und Abriss sowie Dachsanierungen beseitigen die Nistmöglichkeiten, die die Mauersegler dringend benötigen. Der Rückgang dieser Art ist daher stark mit dem Verlust von Brutplätzen verbunden.
Schutzmaßnahmen für die Mauersegler
Eine artenschutzrechtliche Verpflichtung zum Schutz der Mauersegler ist unumgänglich. Insbesondere bei Gebäudesanierungen ist eine Beratung empfehlenswert. Die Naturschutzbehörde bietet Plaketten mit dem Aufdruck „Mauersegler willkommen“ an, die auf die Wichtigkeit des Schutzes dieser Vögel hinweisen. Wer Nisthilfen anbringen möchte, sollte darauf achten, dass Kästen in der Nähe bestehender Kolonien montiert werden, am besten unter Dachvorsprüngen und nicht auf der Südseite. Zudem sollten sie hoch angebracht werden, damit die Vögel einen ungehinderten Anflug von mindestens drei Metern haben. Und das Beste: Wartung oder Säuberung der Kästen sind nicht notwendig!
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die gesetzliche Lage. Alle Gebäudebrüter, einschließlich der Mauersegler, genießen ganzjährig gesetzlichen Schutz. Der § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet das Stören, Fangen oder Töten dieser besonders geschützten Arten. Bei Sanierungen oder Abriss dürfen Nester, Eier oder Jungvögel nicht entfernt oder gestört werden. Das bedeutet, dass Baumaßnahmen erst nach dem Ausflug der Jungvögel durchgeführt werden sollten. Mauersegler sind standorttreu und kehren jedes Jahr an denselben Nistplatz zurück. Bei Verdacht auf geschützte Tierarten sollte daher frühzeitig eine Begutachtung durch Baubiologen erfolgen. Bei Verstößen gegen den Artenschutz drohen Geldbußen bis zu 50.000 €!
Die Untere Naturschutzbehörde spielt eine zentrale Rolle bei der Einhaltung des Natur- und Artenschutzrechts. Sie ist dafür verantwortlich, dass die Belange des Artenschutzes auch bei Bauvorhaben berücksichtigt werden. Oftmals sind Lösungen oder Kompromisse möglich, wenn es darum geht, die Mauersegler zu schützen und gleichzeitig Bauprojekte voranzutreiben. Es gibt zahlreiche Informationsquellen zu Rechtsfragen rund um den Gebäudebrüterschutz, die sowohl Bauherren als auch Naturschützer nutzen können.
Der Schutz der Mauersegler ist nicht nur eine Frage des Naturschutzes, sondern auch eine kulturelle und soziale Verantwortung. Ihre Rückkehr und das gemeinsame Nisten in Kolonien ist ein Teil unserer heimischen Biodiversität, den wir nicht aus den Augen verlieren sollten. Die Mauersegler sind ein lebendiges Zeichen dafür, wie wichtig es ist, unseren Lebensraum für alle Lebewesen zu bewahren. Wenn wir uns gemeinsam um den Erhalt ihrer Brutplätze bemühen, können wir sicherstellen, dass diese bemerkenswerten Vögel auch in Zukunft über uns kreisen.
Mehr Informationen zum Thema gibt es unter diesem Link.
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