Heute ist der 5. Mai 2026, und ich habe spannende Neuigkeiten aus dem benachbarten Deutschland für euch! In Ansbach wird am Dienstag, dem 12. Mai 2026, ein Vortrag stattfinden, der für alle, die sich für erneuerbare Energien interessieren, von großem Interesse sein könnte. Das Ganze wird von RESPECT in Zusammenarbeit mit der Stadt Ansbach organisiert. Um 19:30 Uhr geht’s los in den Ansbacher Kammerspielen. Der unabhängige Energieexperte Willi Krauss wird dort über die Möglichkeiten zum sinnvollen Weiterbetrieb geförderter Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sprechen.

Warum ist dieser Vortrag wichtig? Nun, bis Ende 2027 erreichen über 300.000 alte PV-Anlagen ihr EEG-Förderende. Das bedeutet, dass viele Betreiber vor der Entscheidung stehen, wie sie mit ihren Anlagen weiter verfahren möchten. Der Vortrag behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und technische Optionen für den Weiterbetrieb, beleuchtet kaufmännische und wirtschaftliche Aspekte und bietet einen Vergleich von bewährten und neuen Optionen sowie deren Kosten und Nutzen. Ein Überblick über die rechtliche Situation und die Nutzungsformen der PV-Altanlagen nach der EEG-Förderung wird ebenfalls gegeben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, sodass jeder Interessierte einfach vorbeischauen kann!

Förderung von Solaranlagen

Das Thema ist besonders aktuell, da die Bundesnetzagentur regelmäßig Fördersätze für Solaranlagen veröffentlicht. Diese Sätze hängen vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der installierten Leistung ab. Für Solaranlagen bis 100 kW gibt es unterschiedliche Fördersätze, die zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung variieren. Zum Beispiel gilt für die Fördersätze für Inbetriebnahmen zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 für Gebäude oder Lärmschutzwände: Bei einer Teileinspeisung erhalten Anlagen bis 10 kW 12,34 ct/kWh und bis 100 kW 10,35 ct/kWh. Volleinspeisungen liegen bei 40,67 ct/kWh für Anlagen bis 10 kW und 10,35 ct/kWh für Anlagen bis 100 kW. Ziemlich komplex, oder?

Aber das ist noch nicht alles. Die Marktprämie für Solaranlagen bis 1.000 kW gilt für die Direktvermarktung. Hier gibt es ebenfalls interessante Fördersätze, die ab dem 1. Februar 2026 bis zum 31. Juli 2026 in Kraft treten. Für die direkte Belieferung von Hausbewohnern mit Solarstrom gibt es den Mieterstromzuschlag, der ebenfalls von Interesse sein könnte. Das sind doch wirklich einige Anreize, die es zu beachten gilt!

Ein Blick in die Zukunft

Es ist offensichtlich, dass die kommenden Jahre für die Betreiber von PV-Anlagen entscheidend sein werden. Der Vortrag von Willi Krauss könnte vielen helfen, die richtige Entscheidung für ihre Anlagen zu treffen. Die rechtlichen Aspekte, technischen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Überlegungen sind nicht nur für die Betreiber von Bedeutung, sondern auch für alle, die an einer nachhaltigen Energiezukunft interessiert sind. Wer weiß, vielleicht ist dies der erste Schritt in eine neue Ära der Energieproduktion in Deutschland!

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Wir bleiben dran und werden über die Entwicklungen in der Solarenergie und den Fortschritt beim Thema erneuerbare Energien berichten. Wer also in der Nähe von Ansbach ist und sich für dieses wichtige Thema interessiert, sollte sich den Termin auf keinen Fall entgehen lassen!