Heute ist der 18.05.2026 und die Stimmung in Bad Kissingen ist angespannt. Die beiden Psychotherapeutinnen Juliane Mühleck und Alexandra Arnold sehen sich mit einer Kürzung ihrer Honorare für Kassenpatienten konfrontiert. Diese Entscheidung hat nicht nur finanzielle Auswirkungen auf die Therapeutinnen, sondern betrifft auch die Patientenversorgung direkt. Die beiden engagierten Frauen haben sich entschieden, gegen diese Kürzungen zu protestieren und auf die Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung hinzuweisen. Informationen über Hilfsmöglichkeiten für Akutfälle werden bereitgestellt, um in dieser schwierigen Situation Unterstützung zu bieten. Mehr dazu findet man unter diesem Link.

Die Kürzung, die Mühleck und Arnold betrifft, ist Teil eines größeren Problems in Deutschland. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in einer aktuellen Stellungnahme die Absenkung der Vergütung für fast alle psychotherapeutischen Leistungen um fast fünf Prozent kritisiert. Dies betrifft nicht nur die Psychotherapie, sondern auch die Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlungen. Die KBV sieht in dieser Entscheidung keine fundierten Belege, sondern spricht von fehlerhaften Daten und Berechnungsverfahren.

Die Hintergründe der Honorarkürzungen

Die aktuelle Situation ist alles andere als rosig. Der GKV-Spitzenverband rechtfertigt die Honorarkürzungen mit der Behauptung, die Einnahmen der Psychotherapeuten seien zu hoch. Die KBV widerspricht vehement und bemängelt die verwendete Stichprobe. Gassen, der Vorsitzende der KBV, hat zudem kritisiert, dass die Psychotherapeuten durch die Kürzungen auch die anstehenden Steigerungsraten beim Orientierungswert für 2024 und 2025 verlieren. Das bedeutet, dass sie in den nächsten Jahren mit noch weniger auskommen müssen.

Eine weitere brisante Information betrifft den Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA), der eine Absenkung um 4,5 Prozent beschlossen hat. Hinzu kommt eine Anhebung der Strukturzuschläge für Personalkosten um 14,5 Prozent, die rückwirkend zum 1. Januar 2026 gilt. Diese Entwicklung wirft Fragen auf und hat zur Folge, dass die Berechnungssystematik als problematisch angesehen wird. Trotz der hohen Kostenentwicklungen der letzten Jahre wurden diese nicht ausreichend berücksichtigt.

Folgen für die Patientenversorgung

Die Auswirkungen dieser Entscheidungen sind nicht zu unterschätzen. Die psychologischen Psychotherapeuten verlieren wichtige Steigerungsraten des Orientierungswertes für 2025 und 2026. Wenn man bedenkt, wie wichtig eine gute psychotherapeutische Versorgung für die Gesellschaft ist, wird deutlich, dass hier ein grundlegendes Problem vorliegt. Die Überprüfung der Datengrundlage und Berechnungssystematik wurde bis zum 30. September 2026 gefordert, doch bis dahin müssen Patienten und Therapeuten mit der Unsicherheit leben.

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In Bad Kissingen sind Mühleck und Arnold ein Zeichen des Widerstands. Ihr Protest ist wichtig, um auf die Missstände aufmerksam zu machen und zu zeigen, dass die psychotherapeutische Versorgung nicht auf der Strecke bleiben darf. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob die Stimmen der Betroffenen Gehör finden.