In Bad Kissingen gibt es derzeit einen hitzigen Rechtsstreit um das ehemalige Sanatorium Apolant, das im barockisierenden Jugendstil zwischen 1906 und 1913 erbaut wurde. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat die Klage der Eigentümerin, die eine Abbruchgenehmigung für das denkmalgeschützte Gebäude anstrebt, nun abgewiesen. Der ablehnende Bescheid der Stadt Bad Kissingen, datiert auf den 28. April 2025, bleibt damit bestehen. Das Gebäude, ein Werk des Architekten Paul Schultze-Naumburg, ist nicht nur architektonisch wertvoll, sondern auch historisch bedeutsam – ursprünglich wurde es für den jüdischen Sanitätsrat Dr. Emil Apolant als Kurhaus errichtet.
Die Eigentümerin argumentierte, die Erhaltung des Denkmals sei wirtschaftlich unzumutbar. Sie verwies dabei auf gescheiterte Vermarktungsversuche und legte Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor, die bei einer Umnutzung in ein Büro- und Geschäftshaus einen erheblichen Verlust aufzeigten. Doch das Gericht stellte fest, dass die geplante Nutzung als reines Büro- und Geschäftshaus im „Sondergebiet Kurgebiet“ bauplanungsrechtlich unzulässig sei. In diesem Gebiet sind nur bestimmte Nutzungen wie Kur- und Erholungseinrichtungen, Kliniken, Sanatorien, Hotels, Kurheime und Pensionen erlaubt.
Ein Baudenkmal in der Krise
Das ehemalige Sanatorium steht seit 1978 leer und hat in der Zeit nicht nur unter Wasserschäden gelitten, sondern auch unter Vandalismus und maroden Balkonen. Der Gehweg an der Menzelstraße ist seit Jahren gesperrt, da heruntersturzgefährdete Bauteile eine Gefahr für Passanten darstellen. Die Klägerin hat kein sanierungsfähiges Konzept vorgelegt, das mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt wäre. Das Gericht stellte zudem klar, dass die Klägerin das sanierungsbedürftige Denkmal „sehenden Auges“ erworben habe und dass es keine rechtlich verbindliche Zusage der Stadt für eine neue Abrissgenehmigung gab.
Am Ende hat das Gericht entschieden, dass die Erhaltung des ehemaligen Sanatoriums wirtschaftlich zumutbar sei. Die Klage wurde abgewiesen und die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen. Der Streitwert wurde auf 635.000 Euro festgesetzt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch noch nicht rechtskräftig.
Denkmalschutz in Deutschland
Der Fall des Sanatoriums Apolant wirft ein Licht auf die Herausforderungen, vor denen denkmalgeschützte Gebäude in Deutschland stehen. Seit 2009 investiert der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien rund 547 Millionen Euro in den Denkmalschutz, wobei über 3.000 national bedeutsame Kulturdenkmäler saniert wurden. Aktuell unterstützt das Denkmalschutz-Sonderprogramm die Sanierung von mehr als 140 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln. Beispiele erfolgreicher Projekte sind unter anderem das Mittelmeerhaus im Botanischen Garten in Berlin oder der Eltzer Hof in Eltville. Diese Initiativen zeigen, wie wichtig der Erhalt historischer Bauten für das kulturelle Gedächtnis einer Region ist.
Während der Rechtsstreit um das Sanatorium Apolant weitergeht, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob es letztlich zu einer Lösung kommt, die den Erhalt dieses geschichtsträchtigen Gebäudes sichert. Die Herausforderungen sind groß, doch die Bedeutung solcher Denkmäler für die lokale Identität und das kulturelle Erbe darf nicht unterschätzt werden.
