Heute ist der 22.04.2026 und die aktuellen Nachrichten aus dem benachbarten Deutschland beschäftigen sich mit einem ernstzunehmenden Thema: Im Landkreis Schwandorf, insbesondere im Gemeindebereich Oberviechtach, wurde ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI, Vogelgrippe) festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Nachweis des hochpathogenen Virusstamms H5N1 bestätigt, was für Geflügelhalter und die gesamte Region alarmierende Nachrichten sind.

Um einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest entgegenzuwirken, wurde um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone eingerichtet. Diese Sperrzone gliedert sich in eine innere Schutzzone und eine äußere Überwachungszone. Besonders betroffen von der Überwachungszone sind Teile der Gemeinden Tiefenbach und Rötz im Landkreis Cham. In Rötz sind die Ortsteile Gänsschnabl, Heinrichskirchen, Herrmannsbrunn, Pillmersried, Rödlmühl und Saxlmühl betroffen. In der Gemeinde Tiefenbach gelten Altenschneeberg, Politzka, Schönbrunner Kapelle und Hoffeld als betroffen.

Aufstallungspflicht und Einschränkungen

In der Überwachungszone gilt eine strenge Aufstallungspflicht für Geflügel. Das bedeutet, dass Geflügelhalter ihre Tiere unter Verschluss halten müssen, um eine mögliche Ansteckung zu verhindern. Zudem dürfen Betriebe in dieser Zone kein lebendes Geflügel, keine Eier und kein Geflügelfleisch abgeben oder verkaufen. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Ausnahmegenehmigungen beim Veterinäramt Cham beantragt werden.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen in der Überwachungszone verboten. Um die Bevölkerung über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, hat das Landratsamt Cham eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Schutzmaßnahmen detailliert festlegt. Diese Verfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Cham veröffentlicht, und eine interaktive Karte zeigt den genauen Verlauf der Überwachungszone.

Appell an Geflügelhalter

Die Geflügelhalter in der Region werden eindringlich gebeten, bei Verdacht auf Geflügelpest umgehend das Veterinäramt Cham zu kontaktieren. Die Telefonnummer lautet (0 99 71) 78-2 24. Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass Verdachtsfälle schnell gemeldet werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Zusätzlich zu diesen aktuellen Entwicklungen ist zu beachten, dass die bereits mit Allgemeinverfügung vom 29. Oktober 2025 angeordneten Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung des Geflügelpestvirus weiterhin in Kraft bleiben. Die Situation erfordert eine aufmerksame Beobachtung und verantwortungsvolles Handeln aller Beteiligten.

Die Geflügelpest stellt nicht nur eine Bedrohung für die Tierhaltung dar, sondern kann auch wirtschaftliche Auswirkungen auf die betroffenen Betriebe haben. Es bleibt zu hoffen, dass die getroffenen Maßnahmen erfolgreich sind und die Geflügelpest schnell eingedämmt werden kann.

Für weitere Informationen zu den aktuellen Schutzmaßnahmen und zur Lage in den betroffenen Gemeinden kann die Quelle aufgerufen werden.