Im Landkreis Donau-Ries hat eine Mutter schwere Vorwürfe gegen eine Lehrkraft erhoben, die ihren Sohn mit einem Klangstab geschlagen haben soll. Dieser Vorfall, der sich bereits im letzten Jahr ereignet hat, wurde erst jetzt öffentlich, nachdem die Mutter von den Erfahrungen ihres Kindes erzählte. Der Junge kam eines Tages von der Schule nach Hause und berichtete, dass er von der Lehrkraft bestraft wurde, weil er einer Banknachbarin leise etwas gesagt hatte. Daraufhin habe die Lehrkraft ihn beschuldigt, die Klasse zu stören, und ihm mit dem Klangstab auf den Arm geschlagen. Das Resultat war eine geschwollene Stelle und eine bestätigte Prellung, die durch medizinische Untersuchungen festgestellt wurde. Auch die Unfallanzeige, die eine Woche nach dem Vorfall eingereicht wurde, beschreibt die Verletzung als „Kontusion“, erwähnt jedoch nicht den Schlag durch die Lehrkraft. Diese Diskrepanz sorgte für Verwirrung.
Wenige Wochen nach dem Vorfall kam es zu einem Gespräch zwischen der Mutter, der Lehrkraft und der Schulleitung, bei dem die Lehrkraft den Vorfall bestätigte und sich entschuldigte. Es wurde vereinbart, dass künftig während des Unterrichts eine zweite Lehrkraft anwesend sein müsse. Leider wurde diese Vereinbarung nicht lange eingehalten. Die Mutter, die sich nicht mit dieser Situation abfinden wollte, erstattete Anzeige und informierte das zuständige Schulamt. Das Schulamt bestätigte daraufhin, dass die Unfallanzeige berichtigt werden würde, und zwei Monate später gab es eine korrigierte Anzeige, die besagte, dass die Lehrkraft den Schüler mit dem Glockenspiel am Unterarm getroffen hatte.
Rechtliche Schritte und staatliche Reaktionen
Die Staatsanwaltschaft Augsburg bestätigte, dass eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung eingegangen sei, das Verfahren jedoch aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt wurde. In diesem Kontext ist es wichtig zu erwähnen, dass die Mutter darüber informiert wurde, dass der Privatklageweg offenstehe – ein Schritt, den sie jedoch nicht anstrebt. Ihr Hauptziel ist es, Transparenz zu schaffen, was sie mit einer Petition an den Bildungsausschuss des Landtags zu erreichen versucht. Der Vorfall wurde tatsächlich im Bayerischen Landtag behandelt, jedoch nicht öffentlich, und der Tagesordnungspunkt wurde für erledigt erklärt.
Das Bildungsministerium hat in diesem Zusammenhang eine klare Null-Toleranz-Politik gegenüber physischer Gewalt gegen Schüler betont und darauf hingewiesen, dass solche Vorfälle selten sind. Dennoch bleibt ein mulmiges Gefühl zurück, wenn man bedenkt, dass die betreffende Lehrkraft weiterhin auf der Website der Schule aufgeführt ist. Die rechtlichen Möglichkeiten, die in einem solchen Fall zur Verfügung stehen, sind vielfältig. Kinder über 14 Jahre können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, während bei jüngeren Kindern eine strafrechtliche Verantwortung ausgeschlossen ist. Zivilrechtliche Klagen könnten gegen die Eltern des verletzenden Kindes eingereicht werden, besonders wenn eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen wird.
Gewalt an Schulen und gesellschaftliche Verantwortung
Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass das Thema Gewalt an Schulen in den letzten Jahren an öffentlicher Aufmerksamkeit gewonnen hat. 2024 wurden bundesweit 31.383 tatverdächtige Jugendliche im Bereich Gewaltkriminalität registriert – ein Anstieg von 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Jugendliche machen 9,9 Prozent aller Tatverdächtigen in der Gewaltkriminalität aus, wobei die Hauptauffälligkeiten in Körperverletzungen liegen. Gewalt unter Gleichaltrigen ist ein ernstzunehmendes Problem, das nicht ignoriert werden darf.
Die Handreichung „Herausforderung Gewalt“ bietet praxisnahe Handlungs- und Verhaltensempfehlungen, um Schüler zu schützen und sie gegen Gewalt zu wappnen. Zielgruppen sind nicht nur Schülerinnen und Schüler, sondern auch Lehrer, pädagogische Fachkräfte und Erziehungsberechtigte. Wichtig ist die Verankerung von wirksamen Strukturen zur Gewaltprävention im Schulalltag, und die Förderung einer positiven Grundeinstellung sowie empathischen Verhaltens bei Kindern und Jugendlichen.
