Heute ist der 19.05.2026 und die Nachrichten aus dem benachbarten Deutschland sind alles andere als erfreulich. Im Landkreis Erding, der direkt an Mühldorf grenzt, droht die Newcastle-Krankheit, unsere Geflügelbestände zu gefährden. Diese hochansteckende Viruserkrankung wurde in einem Betrieb in Buchbach nachgewiesen, wo gleich drei Ställe mit insgesamt 77.000 Tieren betroffen sind. Ein weiteres Mal hat die Krankheit ihre Zähne gezeigt, denn schon vor einer Woche gab es einen weiteren Ausbruch in Oberbergkirchen, ebenfalls im Landkreis Mühldorf. Das Virus hat sich nun bereits auf einen Bereich von etwa acht Kilometern ausgebreitet.

Um die weitere Verbreitung der Newcastle-Krankheit zu verhindern, wurden um den betroffenen Betrieb Schutzzonen eingerichtet. In der Schutzzone gilt ein Mindestradius von drei Kilometern, während die Überwachungszone mit zehn Kilometern sogar bis nach Erding reicht und Teile des östlichen Landkreises bis Dorfen und Taufkirchen an der Vils umfasst. Die Stallpflicht für Geflügel ist ein ernsthaftes Thema, das den Landwirten Sorgenfalten auf die Stirn treibt. Man kann sich vorstellen, wie angespannt die Situation ist, denn frühere Ausbrüche führten zur Keulung von rund 130.000 Hühnern, davon etwa 100.000 im Landkreis Erding. Vor nicht allzu langer Zeit, Anfang April, galt die Seuche als eingedämmt, und die Sperrzonen wurden aufgehoben. Jetzt steht alles wieder auf der Kippe.

Auswirkungen und Maßnahmen

Die Newcastle-Krankheit gilt zwar als ungefährlich für Menschen – in seltenen Fällen können grippeähnliche Symptome und Bindehautentzündungen auftreten – dennoch ist die Gefahr für die Geflügelbestände immens. Bei einem Ausbruch dürfen erkrankte Tiere nicht behandelt werden, das ist ein harter Schlag für die Landwirte. Stattdessen wird von den zuständigen Behörden eine tierschutzgerechte Tötung angeordnet, gefolgt von einer unschädlichen Beseitigung der Tiere. Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, einen Ausbruch unverzüglich zu melden, was die ganze Situation noch komplizierter macht.

Die strengen Maßnahmen sind notwendig, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Sperrzonen mit Handels- und Verbringungsbeschränkungen werden eingerichtet, und Landwirte müssen darauf achten, ihre Bestände vor der Klassischen Geflügelpest zu schützen. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen sollte unbedingt vermieden werden. Das klingt einfach, ist aber in der Praxis oft eine echte Herausforderung. Die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen ist unerlässlich, dazu gehört auch die Minimierung des Fahrzeug- und Personenverkehrs auf den Höfen.

Impfstrategien in der Diskussion

Ein heiß diskutiertes Thema ist die Impfung gegen die Klassische Geflügelpest. Immer mehr Stimmen fordern, dass Landwirte ihre Bestände impfen. Befürworter argumentieren, dass Impfungen nicht nur vor der Krankheit schützen, sondern auch die Menge des zirkulierenden AI-Virus reduzieren können. In Frankreich hat man kürzlich ein landesweites Impfprogramm für Enten gestartet. Auch in Deutschland läuft eine Impfstudie am Friedrich-Loeffler-Institut, die seit September 2023 Gänse untersucht. Dabei geht es um die Immunogenität, den Schutzeffekt und die Übertragbarkeit des Erregers.

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Dennoch ist die Realität für viele Landwirte herausfordernd. Impfungen verursachen hohe Kosten, die durch die strengen EU-Vorgaben noch verstärkt werden. Das Ziel dieser Überwachung ist es, die Verbreitung des Feldvirus unter geimpften Tieren zu verhindern. Doch das bringt auch Risiken mit sich – es besteht die Möglichkeit, dass die Impfung eine Mutation des ursprünglichen Virus begünstigt.

Die Situation bleibt angespannt und die nächsten Wochen werden zeigen, wie sich die Lage entwickelt. Die Landwirte im Landkreis Erding und darüber hinaus stehen vor einer enormen Herausforderung. Hoffen wir, dass die Maßnahmen greifen und die Geflügelbestände nicht weiter gefährdet werden.

Für weitere Informationen zu den anzeigepflichtigen Geflügelkrankheiten und den entsprechenden Maßnahmen kann man die ausführliche Quelle auf nutztierhaltung.de nachlesen.