Heute ist der 22.07.2026 und die Luft über Freising ist angespannt. Die jüngsten Entwicklungen um die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München haben für reichlich Gesprächsstoff gesorgt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abgelehnt, was bedeutet, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) nun rechtskräftig bleibt. Diese Entscheidung, die am 9. Juli erlassen und am 21. Juli dem Landratsamt übermittelt wurde, hat sowohl bei den Bürgern als auch bei den Politikern in der Region für Enttäuschung gesorgt.

Der Landkreis Freising, die Stadt Freising, die Gemeinde Berglern, der Bund Naturschutz und vier betroffene Bürger hatten gegen das Urteil geklagt. Landrätin Susanne Hoyer (CSU) und Oberbürgermeisterin Monika Schwind (Freisinger Mitte) drücken ihre Enttäuschung über die Entscheidung aus. Hoyer betont, dass die Sorgen der Bürger bezüglich Lebensqualität, Gesundheit und Umweltschutz nicht ernst genommen wurden. Sie versichert, dass der Landkreis weiterhin gegen das Projekt der dritten Start- und Landebahn kämpfen wird. Schwind kündigt an, weitere rechtliche Möglichkeiten zu prüfen und die Stadt Freising wird sich mit dem Landkreis und den anderen Klägern abstimmen, um das weitere Vorgehen festzulegen.

Rechtsstreit geht weiter

Christian Magerl, Sprecher des Aktionsbündnisses „Aufgemuckt“, zeigt sich wenig überrascht über den Beschluss und weist darauf hin, dass solche Nichtzulassungsbeschwerden oft auf taube Ohren stoßen. Dennoch sieht er Chancen, die Startbahn juristisch zu stoppen. Interessanterweise verweist er auf „Randbemerkungen“ im VGH-Urteil von Juli 2025, die möglicherweise neue Ansätze bieten könnten. Der VGH hatte zudem klargestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht nach zehn Jahren verjährt – die Frist wäre erst im Frühjahr 2026 abgelaufen. Einige Teilprojekte, wie der Tunnel für den S-Bahn-Ringschluss, sind bereits in die Tat umgesetzt worden.

Der VGH hatte in seinem Urteil am 30. Juli 2025 auch die Klagen gegen die Feststellung der Regierung von Oberbayern abgewiesen, was die Situation nicht einfacher macht. Die Kläger prüfen nun, ob sie eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen können. Voraussetzung dafür ist, dass es um grundsätzliche Rechtsfragen oder Verfahrensfehler geht. Und hier wird’s spannend: Diese Beschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zustellung eingelegt und innerhalb von zwei Monaten begründet werden. Die Uhr tickt!

Die Auswirkungen auf den Luftverkehr

Die Unsicherheit für die Anwohner in Attaching bleibt also bestehen. Magerl kritisiert die Prognosen der Firma Intraplan für 2033 und bezeichnet die Zahlen für das erste Halbjahr 2026 als „verheerend“: minus 8,1 Prozent Flugbewegungen und minus 4,2 Prozent Passagierzahlen. Diese Zahlen werfen ein Licht auf die gesamte Problematik. Das Statistikportal bietet dabei interessante Einblicke in die Luftverkehrsstatistik, die detaillierte Ergebnisse zu Flügen, Fracht und Passagierzahlen liefert. In Zeiten, in denen der gewerbliche Luftverkehr auf Hauptverkehrsflughäfen mit über 150.000 Fluggästen pro Jahr erfasst wird, ist eine solche Analyse unerlässlich.

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Die Daten werden monatlich erstellt und umfassen sowohl flugzeugbezogene Daten als auch fluggastbezogene Informationen. Diese Statistiken sind nicht nur für die Politik von Relevanz, sondern auch für die Bürger, die sich fragen, wie sich die Entwicklungen am Flughafen auf ihre Lebensqualität auswirken werden. Der politische Abwehrkampf, den Freisings Landrat Helmut Petz angekündigt hat, wird damit zu einem wichtigen Thema, das die Bürger in den kommenden Monaten weiterhin beschäftigen wird.

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