In den letzten Tagen hat die Region um Langenzenn, im Landkreis Fürth, eine ungebetene Neuankömmling begrüßt: die Asiatische Hornisse (Vespa velutina). Ein Nest dieser invasiven Art wurde offiziell von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) nachgewiesen. Es handelt sich um den ersten bestätigten Fund dieser Art in Langenzenn und der gesamten Umgebung. Dies macht die Sache nicht nur spannend, sondern auch ziemlich riskant.

Ursprünglich stammt die Asiatische Hornisse aus Südostasien und breitet sich nun in Deutschland und Bayern aus. Sie stellt eine ernsthafte Bedrohung für unsere heimischen Honigbienen und andere Insektenarten dar. Der Nestfund wurde über die bayerische Meldeplattform BeeWarned gemeldet, und es wurde beschlossen, das Nest nicht zu vernichten, sondern für wissenschaftliche Untersuchungen zu entnehmen. Interessant, nicht wahr? Aber keine Sorge, der genaue Standort des Nests bleibt geheim, um unerwünschte Störungen und eigenmächtige Bekämpfungsversuche zu vermeiden.

Die Gefahren und Folgen

Die Asiatische Hornisse ist nicht nur ein hübscher Anblick – sie verteidigt ihr Nest mit Nachdruck, sobald die Arbeiterinnen geschlüpft sind. In anderen Ländern, wie Frankreich, Spanien und Portugal, hat ihre Ausbreitung bereits zu spürbaren Beeinträchtigungen in der Landwirtschaft geführt. Große Völker können wirtschaftliche Folgen für Imkereien und die Landwirtschaft haben. Es wird sogar erwartet, dass Schäden in der Imkerei ab Ende August oder September auftreten könnten.

Es gibt bereits weitere Sichtungsmeldungen aus der Region um Langenzenn, allerdings sind diese noch nicht bestätigt. Die Bürger werden gebeten, aufmerksam zu sein und Funde über die Plattform www.beewarned.de zu melden. Eigenständige Bekämpfungsmaßnahmen sind nicht ratsam, da diese das Risiko bergen, die heimische Hornisse zu gefährden.

Regulierungen und Management

Die Asiatische Hornisse steht seit 2016 auf der Unionsliste der invasiven Arten der Europäischen Kommission. Ab März 2025 wird sie in Deutschland als etabliert gelten, was bedeutet, dass die Meldepflicht nach Artikel 16 der EU-Verordnung entfällt. Stattdessen wird dann die Umstufung zu Artikel 19 („Managementmaßnahmen“) wirksam. Dennoch sollten Funde weiterhin den zuständigen Behörden gemeldet werden, in der Regel den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise.

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Die Bekämpfung dieser Art sollte, so die Experten, geschulten Personen überlassen werden. Der Einsatz von Lockfallen, wie Bier oder Apfelsaft, sollte vermieden werden, da diese nicht spezifisch sind und auch geschützte Arten als Beifang fangen können. Bereits im Juni 2025 hat das Umweltbundesamt einen Workshop für Kommunen zum Umgang mit invasiven Insektenarten, einschließlich der Asiatischen Hornisse, ausgerichtet. Das zeigt, dass das Thema ernst genommen wird.

Einblick in die Zukunft

Die Asiatische Hornisse hat sich in Deutschland, einschließlich Rheinland-Pfalz, bereits etabliert. Am 24. März 2025 wird sie bundesweit als „weit verbreitet“ eingestuft. Ab dem 1. August 2025 stellt die Landesnaturschutzverwaltung die Beseitigung von Nestern mit Landesmitteln ein, es sei denn, es gibt erkennbare negative Auswirkungen auf die Biodiversität. Grundstückseigentümer sind nicht verpflichtet, Nester zu entfernen – das darf nur von sachkundigen Personen erledigt werden. Die Kosten für die Entfernung müssen in der Regel selbst getragen werden, wenn keine Versicherung greift.

Die Situation ist also alles andere als einfach. Aber die Beobachtung und Meldung von Vorkommen der Asiatischen Hornisse bleibt wichtig. Wer also einen solchen Fund macht, sollte nicht zögern und die App „ArtenFinder“ nutzen. Das Auftreten und die Ausbreitung der Hornisse werden kontinuierlich beobachtet, und es gibt Fachzentren, die sich mit den Auswirkungen auf die Imkerei befassen.

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