Heute ist der 28.06.2026 und in Günzburg tut sich was! Die Bayern Heimm GmbH hat mit dem Bau von 136 barrierefreien Wohnungen am Auweg begonnen. Das hört sich erst einmal vielversprechend an, oder? Von diesen neuen Wohnungen sind 117 öffentlich gefördert, während 19 Wohnungen frei finanziert werden. Das ist eine gute Nachricht für all jene, die auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum sind, denn die Nachfrage nach solchen Angeboten ist in der Region spürbar gestiegen.

Aber bevor man in eine geförderte Wohnung einziehen kann, ist es wichtig, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu haben. Dieser Schein bestätigt nicht nur, dass man die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, sondern vor allem, dass man innerhalb der Einkommensgrenzen bleibt. Ohne einen gültigen WBS ist eine Bewerbung auf die geförderten Wohnungen schlichtweg nicht möglich. Das kann frustrierend sein, doch wer sich an die Vorschriften hält, hat gute Chancen. Der WBS kann bei der Stadtverwaltung Günzburg oder beim Landratsamt Günzburg beantragt werden, je nachdem, wo man seinen Wohnsitz hat.

Was steckt hinter dem WBS?

Der WBS ist also mehr als nur ein Stück Papier. Er ist der Schlüssel zu einer Sozialwohnung, und viele Mieter in Deutschland sind darauf angewiesen, um nicht im Mietpreis-Dschungel verloren zu gehen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) verankert. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen WBS zu erhalten. Dazu gehören unter anderem Einkommensgrenzen, die je nach Bundesland und Haushaltsgröße variieren können. Ein Nachweis über den Wohnbedarf, wie beispielsweise der Familienstand, ist ebenfalls notwendig.

Für Geringverdiener, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung gelten besondere Regelungen. Die Unterlagen, die man zum Beantragen eines WBS benötigt, sind recht vielfältig und umfassen Gehaltsabrechnungen, den Personalausweis und eventuell ärztliche Bescheinigungen. Und für die, die vielleicht nicht so gut zu Fuß sind oder Unterstützung benötigen: Viele Ämter bieten barrierefreie Formulare und Hilfe an. Das ist wirklich erfreulich!

Die Vergabe der Wohnungen

Nach der Ausstellung des WBS folgt das Vergabeverfahren, das sich an den Einkommensstufen orientiert. Die Stadt Günzburg hat das Benennungsrecht für Wohnungen der Einkommensstufe I. Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung hier eine wichtige Rolle spielt und genau darauf achtet, dass die Wohnungen an die Menschen vergeben werden, die sie am dringendsten benötigen. Für die Einkommensstufen II und III sowie die frei finanzierten Wohnungen ist dann wieder die Bayern Heimm GmbH verantwortlich. Also, eine gewisse Abstimmung zwischen den Institutionen ist hier notwendig.

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Der WBS selbst hat eine Gültigkeit, die je nach Bundesland variiert – häufig zwischen einem und drei Jahren. Das heißt, man sollte rechtzeitig handeln, wenn man einen benötigt. Manchmal kann der WBS auch abgelehnt werden, etwa wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden. In solchen Fällen gibt es allerdings die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Das ist nicht zu unterschätzen, denn viele Menschen sind auf diese Unterstützung angewiesen, besonders in Zeiten, in denen die Mieten auf dem freien Markt weiter steigen.

Für die, die bereits einen WBS besitzen, gibt es eine gute Nachricht: Selbst wenn man später die Einkommensgrenze überschreitet, bleibt man in der Wohnung, die man mit diesem Schein bezogen hat. Das gibt ein wenig Sicherheit in unsicheren Zeiten. So wird ein WBS zu einem wertvollen Hilfsmittel, um im Wohnungsmarkt nicht unterzugehen.

Wer also in Günzburg auf der Suche nach einer Wohnung ist, sollte sich auf jeden Fall über die Möglichkeiten des WBS informieren. Die Stadtverwaltung und das Landratsamt stehen hier als Ansprechpartner bereit. Weitere Informationen findet man auch auf den entsprechenden Websites. Wer sich rechtzeitig kümmert, hat gute Chancen, in eine der neuen Wohnungen am Auweg einziehen zu können. Mehr Details zu den geförderten Wohnungen in Günzburg gibt es übrigens in einem Artikel der Augsburger Allgemeinen.

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