Heute ist der 2.05.2026 und in den Haßbergen gibt es Neuigkeiten aus der Friseurbranche, die sicherlich einige überraschen könnten. Die Friseursalons in dieser Region haben beschlossen, eine 50-prozentige Stornogebühr für nicht abgesagte Termine einzuführen. Ein Schritt, der auf die häufigen No-Shows von Kunden reagiert. Friseurmeisterin Sandra Korn hat es am eigenen Leib erfahren: Eine ihrer Kundinnen ließ einfach ihren Termin sausen – und statt sich die Haare schneiden zu lassen, fand sie es offenbar viel verlockender, ins Schwimmbad zu gehen. Das ist schon ein starkes Stück, oder?

Die Friseure wünschen sich mehr Wertschätzung für ihre Arbeit. Wer könnte das nicht nachvollziehen? Schließlich steckt hinter einem Friseurbesuch nicht nur der Schnitt, sondern oft auch eine Menge Vorbereitung und Zeitaufwand. Wenn dann niemand kommt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch finanziell belastend. Die Quelle zu diesem Thema beschreibt, dass die Friseure sich eine Art Umdenken wünschen – nicht nur bei den Kunden, sondern auch im Umgang miteinander.

Rechtliche Grundlagen der Stornogebühren

Doch wie sieht es rechtlich aus? Ausfallhonorare sind in der Tat rechtlich zulässig, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Salons klar und deutlich vereinbart sein. Bei der Buchung eines Termins sollte man unbedingt auf die Stornierungsbedingungen hingewiesen werden, sonst kann es schnell zu Missverständnissen kommen. Es ist sogar ratsam, Forderungen nach Stornokosten rechtlich prüfen zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wenn ein Kunde seinen Termin frühzeitig absagt, kann der entstandene Schaden für den Friseur in der Regel gering gehalten werden. Umso später die Absage erfolgt, desto höher können die Schadensersatzforderungen ausfallen. Bei einem No-Show – also dem Nichterscheinen ohne vorherige Absage – hat der Anbieter mehr Möglichkeiten, einen Ausfall geltend zu machen. Bei unverschuldetem Nichterscheinen, etwa aufgrund eines Unfalls oder plötzlicher Erkrankung, sollte der Friseur aber rechtzeitig informiert werden. Das ist einfach fair.

Ein Appell an die Kunden

Die Regelungen rund um Stornogebühren sind rechtlich umstritten und hängen oft vom Einzelfall ab. Ein Gespräch mit dem Anbieter kann dabei helfen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Es ist wichtig, dass sowohl Friseure als auch Kunden Verständnis füreinander aufbringen. Schließlich kann es jedem passieren, dass etwas dazwischenkommt. Ein bisschen mehr Kommunikation schadet nie!

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In den Haßbergen zeigt sich ein interessantes Beispiel dafür, wie Friseursalons versuchen, sich gegen die finanziellen Einbußen von No-Shows zu wappnen. Die Einführung von Stornogebühren könnte nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung für die eigene Arbeit sein, sondern auch einen Anreiz für Kunden schaffen, ihre Termine ernster zu nehmen. Ein frischer Schnitt wartet schließlich nicht immer geduldig auf seine Trägerin oder seinen Träger.