Rechtliche Auseinandersetzungen um Verkehrssicherungspflichten nach Vorfall mit Bauzaun in Hausham
In einem etwas kurvenreichen Fall aus Hausham, Deutschland, geht es um einen Vorfall, der sich vor vier Jahren ereignet hat. Damals streiften zwei Triebzüge der Bayerischen Regio-Bahn (BRB) einen Bauzaun, der unglücklicherweise in den Gleisbereich ragte. Der Lokführer bemerkte das Ganze nicht einmal – erst ein Kollege im Zug machte ihn darauf aufmerksam. Inzwischen hat die BRB einen Schadenersatz von 70.000 Euro von der DB Infra Go gefordert, der Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, die für die Infrastruktur zuständig ist. Ob die DB Infra Go jedoch bereit ist, diese Summe zu zahlen, bleibt fraglich, denn die Bahn hält die Forderung für überhöht.
Besonders strittig sind die Kosten für den Austausch der Fenster, da die DB Infra Go argumentiert, dass diese möglicherweise bereits Vorschäden aufwiesen. Auch die Reservekosten von 25.000 Euro, die für die Bereithaltung zusätzlicher Züge gefordert werden, sind ein Punkt, über den diskutiert wird. Ein Richter hat in der Verhandlung sogar einen Vergleich in Höhe von 35.000 Euro vorgeschlagen, aber die BRB zögert, diesem Vorschlag zuzustimmen. Man könnte fast meinen, hier wird ein Katz-und-Maus-Spiel gespielt, denn der Anwalt der BRB äußerte Bedenken, dass die DB Infra Go Schadensfälle bis zur Verjährung aussitzen könnte.
Zeugen und die Sicherheit von Bauzäunen
In der Verhandlung wurden der Zugführer sowie ein ehemaliger Mitarbeiter der BRB als Zeugen gehört. Interessant ist, dass der frühere Mitarbeiter berichtete, der Bauzaun sei nur mit Kabelbindern befestigt worden und könnte durch starken Wind umgekippt sein. Ein Umstand, der die Verkehrssicherungspflicht in den Fokus rückt. Denn laut einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 26. April 2012 muss ein Bauzaun ausreichend gegen Wetterextreme gesichert sein. Das Gericht stellte klar, dass ein unzureichend gesicherter Bauzaun einen Anscheinsbeweis für mangelhafte Sicherung begründet (Aktenzeichen: 244 C 23760/11). Diese rechtlichen Grundlagen könnten im aktuellen Fall von entscheidender Bedeutung sein.
Der Zug konnte nach dem Vorfall ohne Probleme weiterfahren und wurde erst in Agatharied auf mögliche Schäden überprüft. Aber das wirft Fragen auf: Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Bauzaun nicht ordnungsgemäß gesichert ist? Im Zusammenhang mit einem anderen Urteil des Landgerichts Hannover vom 12. April 2023 wurde deutlich, dass eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu Schadensersatzansprüchen führen kann. In diesem Fall wurde die Beklagte verurteilt, an den Kläger über 5.000 Euro zu zahlen, weil ungesicherte Schildständer auf der Fahrbahn standen.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen um Verkehrssicherungspflichten sind oft komplex und können weitreichende Folgen haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickeln wird. Die BRB hat um eine Frist bis Ende Juli gebeten, um ihre Argumente schriftlich darzulegen. Es ist ein spannendes Beispiel dafür, wie alltägliche Ereignisse in der Verkehrssicherung in rechtliche Scharmützel münden können.
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