Heute ist der 24.04.2026 und im Landkreis Mühldorf am Inn gibt es wichtige Neuigkeiten für Geflügelhalter. In den letzten Monaten sind Hunderttausende Legehennen aufgrund von Vogelgrippe und Newcastle Disease gestorben, was die Behörden zu dringenden Maßnahmen zwingt. Ab Sonntag, dem 26. April 2026, gelten neue Grenzen für die Überwachungszone in der Region.
Die Überwachungszone wird angepasst, wobei Teile der Gemeindegebiete von Neumarkt-Sankt Veit und Niedertaufkirchen weiterhin betroffen bleiben. Das gesamte bebaute Gebiet der Gemeinde Egglkofen sowie unbebaute Flächen der Gemeinde Schönberg bleiben ebenfalls in der Überwachungszone. Erfreulicherweise fällt der größte Teil von Neumarkt-Sankt Veit ab dem 26. April nicht mehr in die Überwachungszone. Allerdings bleibt im Norden des Landkreises eine kleine Schutzzone bestehen, die aufgrund von Krankheitsausbrüchen im Nachbarlandkreis Rottal-Inn eingerichtet wurde.
Details zur Aufstallpflicht und Meldepflicht
Für die betroffenen Geflügelhalter gilt in der Schutz- und Überwachungszone eine Aufstallpflicht. Dies bedeutet, dass Geflügel nicht im Freien gehalten werden darf, um eine weitere Verbreitung der Krankheiten zu verhindern. Die genauen Regelungen und Abgrenzungen der Zonen werden durch eine Allgemeinverfügung des Landratsamts festgelegt, die im Amtsblatt Nr. 24 vom 24. April 2026 veröffentlicht wird und am 26. April um 0 Uhr in Kraft tritt.
Außerhalb der Schutz- und Überwachungszonen bestehen derzeit keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Dennoch werden alle Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung nicht dem Veterinäramt angezeigt haben, aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Das entsprechende Meldeformular ist auf der Website des Landratsamts abrufbar. Bei Fragen zu den Schutzmaßnahmen können sich Interessierte per E-Mail an das Veterinäramt wenden. Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind zudem auf der Website des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verfügbar.
Hintergrund und Ausblick
Die Anpassung der Überwachungszone ist eine Reaktion auf die besorgniserregende Situation in der Geflügelhaltung, die durch die Ausbreitung von hochansteckenden Krankheiten bedroht ist. Die Behörden sind bestrebt, die Tierbestände zu schützen und die Gesundheit der Tiere sowie die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. In den kommenden Wochen wird beobachtet, wie sich die Situation entwickelt und ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Für Geflügelhalter bedeutet dies eine kritische Zeit, in der sie sowohl die gesetzlichen Vorgaben einhalten als auch die Gesundheit ihrer Tiere im Blick behalten müssen. Die Maßnahmen sind zwar ein Einschnitt in die gewohnte Tierhaltung, jedoch notwendig, um die weitere Verbreitung von Krankheiten zu verhindern. Bleiben Sie informiert und handeln Sie entsprechend, um Ihre Tiere und die gesamte Region zu schützen. Weitere Informationen finden Sie in dem ausführlichen Artikel auf Innsalzach24.de.