Lärmbelästigung am Schneckenplatz: Der Konflikt zwischen Feiern und Ruhe in München
In der Münchener Schwanthalerhöhe brodelt es – und das nicht nur wegen des heißen Wetters. Am Schneckenplatz wird seit einiger Zeit zu Techno-Rhythmen gefeiert, was nicht allen Anwohnern Freude bereitet. Thomas Schramm, ein besorgter Nachbar, hat sich lautstark über die wöchentlichen Lärmbelästigungen beschwert. An den sonntäglichen Raves, die von 14 bis 22 Uhr ohne Pause stattfinden, werden laut Messungen bis zu 65 Dezibel erreicht. Das ist, um es anschaulich zu machen, so laut wie ein laufender Staubsauger. Wer nach einem ruhigen Sonntag sucht, hat hier definitiv das Nachsehen.
Im Bezirksausschuss (BA) entbrannten hitzige Diskussionen über die Lärmbelästigung. Manuela Diebold von den Grünen vertritt die Meinung, dass ein lebendiges Viertel auch ein gewisses Maß an Lärm erfordere. Holger Henkel von der SPD hingegen hat einen pragmatischen Vorschlag: Warum nicht Veranstaltungen in geschlossenen Räumen abhalten, wie etwa in der Kongresshalle? Ein interessanter Gedanke, der aber nicht auf ungeteilte Zustimmung stößt. Monika Obermeier von der CSU beschreibt die Situation für ältere Menschen sogar als „reinste Folter“. Die Sorgen sind also durchaus berechtigt, zumal Uwe Trautmann (CSU) ein generelles Verbot von Veranstaltungen am Schneckenplatz beantragt hat, was jedoch abgelehnt wurde.
Ein Balanceakt zwischen Feiern und Ruhe
Die Auseinandersetzungen werfen ein Licht auf ein vielschichtiges Problem: Wie findet man das richtige Maß zwischen Feierlaune und Nachtruhe? Michael Schelle von den Grünen sieht die Notwendigkeit für Feiermöglichkeiten, ist aber gegen Sonntags- und Feiertagsveranstaltungen. Hier scheint es ein echtes Dilemma zu geben. Die BA-Chefin Sibylle Stöhr schlägt vor, frühzeitig über geplante Events zu informieren und den Dialog mit den Anwohnern zu suchen. Ein kluger Ansatz, der vielleicht helfen könnte, die Wogen zu glätten.
Das Prosecci-Kollektiv, das für die Raves verantwortlich ist, zeigt Verständnis für die Beschwerden, fordert aber gleichzeitig mehr geeignete Veranstaltungsorte. Es ist klar, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland streng sind, vor allem wenn es um Lärm geht. Die Nachtruhe ist wichtig und beginnt in Deutschland meist um 22 Uhr – das gilt auch für sonnige Sonntage. Aber wie sieht es nun wirklich aus mit den gesetzlichen Regelungen? Laut dem Bundesimmissionsschutzgesetz gibt es zwar keine spezifischen Gesetze zur Nachtruhe, aber verschiedene Verordnungen, die den Lärm regeln.
Ein Blick in die Gesetze zeigt, dass übermäßiger Lärm, der andere stört oder gesundheitlich beeinträchtigt, nicht erlaubt ist. Auch die Zimmerlautstärke während der Nachtruhe liegt bei etwa 30 Dezibel – ganz schön leise, wenn man bedenkt, dass ein Staubsauger schon 65 Dezibel erreicht. Und das ist natürlich nur der Anfang. Wer sich in der Nachtruhe nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Das bedeutet, dass Anwohner sich an Polizei oder Ordnungsamt wenden können, wenn sie sich gestört fühlen.
Die Diskussion um die Lärmbelästigung am Schneckenplatz in München ist also Teil eines größeren Themas, das viele Städte betrifft. Es geht um das ständige Ringen nach dem Gleichgewicht zwischen dem Bedürfnis nach Feiern und der Notwendigkeit nach Ruhe. Vielleicht wird es irgendwann gelingen, eine Lösung zu finden, die für alle Seiten tragbar ist. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt.
Neues Design, maximale Performance: Wie gefällt Ihnen unsere neue Website?
Ein modernes Nachrichtenportal wie unseres, muss für alle Menschen zugänglich sein. Unser Website System wurde daher konsequent nach den Vorgaben der WCAG 2.1 und BITV 2.0 neu entwickelt – mit sauberer Struktur, ARIA-Attributen und ohne technische Hürden für assistive Technologien. Die barrierefreie Umsetzung verantwortete Daniel Wom / VeloCore.
