Streik bei SWU mobil: Beschäftigte fordern bessere Arbeitsbedingungen
Heute ist der 6.06.2026, und in Ulm steht wieder alles still. Ein Warnstreik bei SWU mobil sorgt dafür, dass der Fahrdienst in der Stadt und der Umgebung zwischen 3:30 und 24:00 Uhr weitestgehend ausfallen wird. Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten zum vierten Mal zu einem Streik aufgerufen. Und das aus gutem Grund, denn die Verhandlungen über bessere Arbeitsbedingungen sind ins Stocken geraten. Bereits in der vierten Verhandlungsrunde am 29. April gab es nur unzureichende Angebote, die nicht den Erwartungen der Fahrerinnen und Fahrer gerecht wurden. Diesen Zustand wollen die Beschäftigten nicht länger hinnehmen.
Besonders betroffen sind 173 Mitarbeitende von SWU mobil und 60 von SWU Verkehr, die ebenfalls zum Solidaritätsstreik aufgerufen wurden. Fahrerinnen und Fahrer der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) fühlen sich ungerecht behandelt, weshalb die Gewerkschaft die Beendigung dieser Ungleichbehandlung fordert. Ihre Forderungen sind klar: 13 Prozent Fahrdienstzulage, 5 Prozent Nahverkehrszuschlag und eine Lehrfahrerzulage von 10 Euro. Und das alles, um die Gehälter im Konzern anzugleichen. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 23. Juni angesetzt.
Details zum Streik und betroffenen Linien
Die Auswirkungen des Streiks sind spürbar. Auf der SWU-Webseite sind die betroffenen Linien aufgelistet – und die sind zahlreich. Linie 1, 2, 4 und 7 fallen komplett aus, während Linie 5 nur vereinzelte Fahrten anbietet. Positives gibt es für die Linien 6, 8, 9, 10, 12 und 13, die weiterhin alle Fahrten durchführen. Doch auch hier gilt: „ohne Garantie“ – kurzfristige Ausfälle sind nicht ausgeschlossen. Der Geschäftsführer der SWU, Ralf Gummersbach, hat die Streiks und die Forderungen der Gewerkschaft bereits kritisiert. Es ist also ein echter Konflikt zwischen den Bedürfnissen der Beschäftigten und der Unternehmensführung.
Die Streiks sind nicht neu; bereits im März gab es Aktionen am verkaufsoffenen Sonntag, zum Schulstart nach den Osterferien und am 1. Mai. Die Beschäftigten nutzen ihr Recht auf Streik, das im Grundgesetz verankert ist. Artikel 9, Absatz 3 garantiert ihnen, in Tarifverhandlungen auf Augenhöhe mit ihren Arbeitgebern zu verhandeln. Die Friedenspflicht, die bis zum 28. Februar 2026 gilt, schränkt allerdings die Möglichkeiten der Streikenden ein. In Deutschland gilt, dass Streiks während der Laufzeit eines Tarifvertrags unzulässig sind. Doch die aktuellen Entwicklungen werfen Fragen auf, wie stark das Streikrecht in Zukunft eingeschränkt werden könnte.
Das Streikrecht und seine Bedeutung
Das Streikrecht ist ein zentrales Element der Tarifautonomie. Es sorgt für ein Gleichgewicht der Kräfte zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Internationale Abkommen, wie die der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), bekräftigen die Rechtmäßigkeit von Streiks. Dennoch wird das Streikrecht immer wieder in Frage gestellt. Zuletzt gab es Forderungen von Politikern, wie Gitta Connemann von der Mittelstandsunion, die eine vier Tage vorherige Ankündigung von Streiks fordern. In sensiblen Bereichen wie dem Verkehr oder der Energieversorgung solle nur nach einer Zwangsschlichtung gestreikt werden dürfen. Das bringt die Rechte der Beschäftigten ins Wanken und wirft ein Licht auf die Herausforderungen, vor denen die Gewerkschaften stehen.
Wie es weitergeht? Das bleibt abzuwarten. Die nächsten Verhandlungen könnten entscheidend sein. Die Beschäftigten sind bereit, für ihre Forderungen einzustehen, und die Stadt Ulm wird sich auf weitere Streiks einstellen müssen. Die Frage bleibt, wie der Dialog zwischen den Parteien in Zukunft aussehen wird.
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