Zwei stark betrunkene Radfahrer in Neu-Ulm angehalten
Heute ist der 29.06.2026, und in Neu-Ulm hat die Polizei in der Nacht zum Sonntag einen ungewöhnlichen Einsatz gehabt, der sicher für Gesprächsstoff sorgt. Zwei stark betrunkene Fahrradfahrer wurden gestoppt – ein 45-Jähriger und ein 20-Jähriger, die mit einem Alkoholgehalt von über zwei Promille beziehungsweise 1,8 Promille unterwegs waren. Bei solchen Werten fragt man sich schon, was da im Kopf der Fahrer vorgegangen ist!
Der erste Fall ereignete sich um 1.30 Uhr auf der Augsburger Straße in Offenhausen. Der 45-Jährige, der anscheinend ein wenig zu viel gefeiert hatte, wurde von den Beamten angehalten. Um 4.30 Uhr folgte dann der junge Radfahrer in Finningen, der ebenfalls deutlich über der Promillegrenze lag. Beide mussten sich einer Blutentnahme unterziehen und erhielten eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Lustigerweise mussten sie ihren weiteren Weg zu Fuß fortsetzen – ganz schön unbequem, wenn man bedenkt, dass sie sich gerade noch auf dem Drahtesel fortbewegt hatten! [Quelle]
Alkohol und Radfahren – Ein gefährliches Duo
Alkohol beeinflusst das Fahrverhalten von Radfahrenden erheblich. Ab einem Wert von 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und das kann richtig teuer werden: Eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen ist da nicht unüblich. Und das ist noch nicht alles – auch zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sind die Folge. Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr gibt es kein Fahrverbot, aber eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird angeordnet. Die MPU prüft dann, ob man in der Lage ist, Alkoholkonsum und Fahren voneinander zu trennen. Wer das nicht besteht, muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen – selbst wenn man keinen Führerschein hat! [Quelle]
Übrigens, auch E-Bikes, die bis 25 km/h fahren, fallen unter diese Regelung. Das bedeutet, dass die 1,6 Promille-Grenze auch hier gilt. Wer denkt, dass die 0,0-Promille-Regel für Radfahrer gilt, der irrt sich – die gilt nur für Kraftfahrzeuge. Ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad schiebt, macht sich übrigens nicht strafbar, es sei denn, es kommt zu Ausfallerscheinungen oder Gefährdungen.
Ein Blick auf die Statistiken
Die Zahl der alkoholbedingten Unfälle im Straßenverkehr ist ein ernstes Thema – und das betrifft nicht nur Autofahrer. Radfahrer sind ebenso betroffen, und die Kombination aus Alkohol und Fahrrad ist ein gefährliches Spiel. In der letzten Zeit hat die Polizei verstärkt Kontrollen durchgeführt, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Die beiden Fälle aus Neu-Ulm sind also nur die Spitze des Eisbergs. Man könnte fast meinen, dass manche Radfahrer glauben, sie könnten die Gesetze der Schwerkraft und der Vernunft einfach ignorieren.
In diesem Sinne, liebe Leserinnen und Leser, bleibt vorsichtig auf den Straßen – egal ob auf zwei oder vier Rädern! Schützt euch und andere, denn ein wenig Verantwortung kann viel bewirken. Und vielleicht denkt der ein oder andere bei seiner nächsten Radtour zweimal darüber nach, wie viel er vorher getrunken hat.
Neues Design, maximale Performance: Wie gefällt Ihnen unsere neue Website?
Technisch repräsentiert unser mit VeloCore neu aufgesetztes Magazin den aktuellen Stand für anspruchsvolle Nachrichtenportale: schnell, barrierefrei, DSGVO-konform, suchmaschinenoptimiert und langfristig wartbar. Daniel Wom hat mit dieser Umsetzung eine langlebige und leistungsstarke Plattform geschaffen.
