Klage gegen Abschussgenehmigung für Wolfsrüden im Oberallgäu
Im malerischen Oberallgäu, wo die Berge die Wolken küssen und die Luft frisch und klar ist, brodelt es derzeit gewaltig. Die Artenschutzorganisation „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ (GzSdW) hat am Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen das Landratsamt Oberallgäu eingereicht. Der Hintergrund? Es geht um eine Abschussgenehmigung für den Wolfsrüden GW5334m, die am 8. Juni ausläuft. Kurz bevor das Urteil fällt, wird der Druck auf die Behörden immer größer.
Die GzSdW erhebt schwere Vorwürfe. Sie behauptet, dass die Schafe, die der Wolf auf dem Gewissen hat, nicht durch einen ausreichend schützenden Herdenschutzzaun, sondern lediglich durch einen einfachen Hütezaun geschützt waren. Das klingt nach einem klaren Verstoß gegen das neue Bundesjagdgesetz, das seit April in Kraft ist und Abschüsse nur dann erlaubt, wenn Herdenschutzmaßnahmen überwunden werden. Björn Sepke von der GzSdW argumentiert, dass somit das zentrale Kriterium für eine Abschussgenehmigung nicht erfüllt sei.
Die Hintergründe der Klage
Es gab bereits mehrere Übergriffe des Wolfes, bei denen in nur sechs Monaten neun Schafe getötet oder schwer verletzt wurden. Die Attacken fanden in der Nähe von Unterthingau und Wildpoldsried statt, zwei Orte, die nur wenige Kilometer voneinander entfernt liegen. Die Angriffe geschahen nachts, was die Sorgen der Schafhalter nur verstärkt. Das Landratsamt beruft sich auf die neuen Regelungen, die eine schnellere Bejagung von Wölfen ermöglichen, wenn diese Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Doch Naturschützer glauben nicht, dass die Schafe wirklich ausreichend geschützt waren.
Die Klage der GzSdW kritisiert zudem die Informationspolitik des Landratsamts. Die Organisation hat keine Einsicht in die Abschussgenehmigungen erhalten, was die Gemüter weiter erhitzt. Sie möchte auch klären, ob das neue Bundesjagdgesetz im Einklang mit dem europäischen Naturschutzrecht steht, das Wolfsabschüsse nur bei erheblichem Schaden an der Nutztierhaltung erlaubt. Das Landratsamt plant eine Stellungnahme zur Klage und weist die Vorwürfe zurück.
Die Rolle der Bundesregierung
In diesem Zusammenhang ist es interessant zu wissen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) ein umfassendes Paket zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen vereinbart haben. Der Wolf wird nicht nur ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen, sondern auch der präventive Herdenschutz wird hervorgehoben. In Regionen mit hoher Wolfsdichte könnten Länder ein Bestandsmanagement einführen, um den Herausforderungen besser begegnen zu können. Wölfe, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können dann rechtssicher entnommen werden.
Die Bundesregierung betont immer wieder die Wichtigkeit von Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen und Herdenschutzhunden. Und sie prüft sogar, wie diese Maßnahmen finanziell unterstützt werden können. Bundesminister Alois Rainer hat die Bedeutung der Weidetierhaltung für die Kulturlandschaft unterstrichen und die Notwendigkeit klarer Regeln betont. Gleichzeitig erkennt Bundesminister Carsten Schneider die Herausforderungen durch die Rückkehr des Wolfs an.
Ein Blick auf die Zahlen
Die Wölfe sind in Deutschland kein seltenes Phänomen mehr. Der Bestand ist seit 2012 von 11.200 Tieren auf über 20.300 im Jahr 2023 angestiegen. Aktuell leben in Deutschland 209 Wolfsrudel, vor allem in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Das führt natürlich zu einem Anstieg an Konflikten, insbesondere für Weidetierhalter. Allein im Jahr 2024 wurden rund 4.300 Nutztiere von Wölfen gerissen – eine Zahl, die nicht nur die Landwirte, sondern auch die Politik auf den Plan ruft.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz erstellt, um die Balance zwischen der Rückkehr des Wolfs, dem Herdenschutz und der öffentlichen Sicherheit zu wahren. Ziel ist es, dass Weidetierhalter nachts ruhiger schlafen können, während sie gleichzeitig die Verantwortung für ihre Tiere behalten. Und das ist nur der Anfang: Künftig soll auch ein Bericht an den Bundestag über die Wirksamkeit dieser Regelungen nach fünf Jahren erfolgen.
In der Zwischenzeit bleibt die Jagd auf den Wolfsrüden GW5334m bisher erfolglos. Und komischerweise wurde Anfang der Woche ein Rind in der Nähe der betroffenen Gemeinden attackiert – die Ermittlungen laufen, ob es sich dabei ebenfalls um einen Wolfsangriff handelt. Die Situation bleibt angespannt und zeigt einmal mehr, wie komplex das Thema Wolf und Weidetierhaltung in Deutschland ist.
Wie es weitergeht? Das bleibt abzuwarten. Die Klage der GzSdW wird mit Spannung erwartet und könnte weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit Wölfen in Deutschland haben.
Für weitere Informationen, siehe auch die Artikel auf Süddeutsche.de, bmleh.de und bundesregierung.de.
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