Heute ist der 21.04.2026 und das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu, die einen grundlosen Abschuss von Bibern entlang von Straßen und Bahnstrecken erlaubte, nicht rechtens ist. Diese Entscheidung folgt einer Klage des Bund Naturschutz (BN), der bereits am 4. August 2025 einen Eilantrag stellte, dem das Gericht stattgab. Damit wird ein präzedenzloser Schritt in der Auseinandersetzung um den Umgang mit Bibern in der Region vollzogen.
Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Ansichten des BN, der an den neuen Landrat Christian Wilhelm (Freie Wähler) appelliert, einen konstruktiven Umgang mit den Bibern zu finden. Dr. Christine Margraf, die Leiterin des BN-Artenschutzreferates, hebt die positiven Auswirkungen von Bibern auf Klimaschutz, Hochwasserschutz und Artenvielfalt hervor. Eine internationale Studie zeigt, dass Biberreviere zehnmal so viel Kohlenstoff speichern wie vergleichbare Areale, was die Bedeutung dieser Tiere für die Umwelt verdeutlicht.
Technische Lösungen als Alternative
Thomas Frey, der BN-Regionalreferent für Schwaben, betont, dass der Abschuss von Bibern keine dauerhafte Lösung darstellt. Stattdessen schlägt er technische Maßnahmen wie Drahtgitter vor, um Schäden an Infrastruktur und landwirtschaftlichen Flächen zu minimieren. Abschüsse sollten nur als Ultima Ratio in Betracht gezogen werden, so die Meinung des BN. Martin Simon, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, kritisiert die bisherige Sündenbockpolitik, die nur kurzfristige Lösungen sucht.
Die Allgemeinverfügung umfasste einen Gültigkeitsbereich von 30 Metern entlang von 620 km Straßen und Bahnlinien. Auf der betroffenen Fläche befinden sich über 1.000 Gewässerabschnitte mit einer Gesamtlänge von circa 103 km. BN-Justiziar Peter Rottner hebt hervor, dass die Voraussetzungen für flächenhafte, anlasslose Abschüsse auf 3.720 Hektar nicht gegeben waren. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung und eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Tierart unterstreicht.
Konflikte und Lösungen
In der benachbarten Region Baden-Württemberg hat man bereits ein „Biber-Management“ eingeführt, um der steigenden Biber-Population Herr zu werden. Ehrenamtliche Biber-Beauftragte aus Bodensee-Oberschwaben halten die Maßnahmen jedoch für schwer umsetzbar. Biber stehen auf der „Roten Liste“ der bedrohten Arten und verursachen immer wieder Schäden an Bäumen, Infrastruktur und landwirtschaftlichen Flächen.
Die Probleme sind vielfältig: Biber fressen nicht nur Bäume in Gewässernähe, sie können auch Dämme bauen, die Wasserrohre verstopfen, was zu Überschwemmungen auf angrenzenden Nutzflächen führen kann. Das Umweltministerium plant daher, Konflikte um Biberreviere zu verhindern und langfristige Lösungen zu finden. Eine vorgeschlagene Maßnahme sind Dammdrainagen, um den Wasserpegel zu senken und Überflutungen zu vermeiden. In Ausnahmefällen könnte auch eine „Entnahme“ der Biber in Betracht gezogen werden, wenn andere Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen.
Erhard Bolender, ein ehrenamtlicher Biber-Beauftragter, äußert Bedenken zur Umsetzbarkeit der Maßnahmen und schlägt eine 20 Meter breite „Pufferzone“ an Ufern vor, um den Bibern einen natürlichen Lebensraum zu bieten. Der Biber wird als „Ökosystem-Ingenieur“ angesehen, der Landschaften gestaltet und Biodiversität fördert, was zeigt, dass diese Diskussion weit über die Frage des Abschusses hinausgeht.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg stellt somit einen wichtigen Schritt dar, um den Dialog über den Umgang mit Bibern in der Region zu fördern. Es bleibt abzuwarten, wie der Landkreis Oberallgäu auf die Entscheidung reagiert und welche Maßnahmen in Zukunft ergriffen werden, um sowohl den Bedürfnissen der Natur als auch den Anforderungen der Menschen gerecht zu werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel der Allgäuer Zeitung sowie in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Augsburg hier.