Musikvideo in Regensburger Kirche sorgt für Aufregung und rechtliche Konsequenzen
In der beschaulichen Stadt Regensburg, wo Geschichte und Kultur aufeinandertreffen, hat ein Musikvideo für Aufregung gesorgt, das so gar nicht in die ehrwürdigen Mauern der katholischen Basilika Sankt Emmeram passt. Die 22-jährige Schweizer Popsängerin Milune hat dort ohne Genehmigung ein Video zu ihrem neuen Song „You Believe in Jesus, I Believe in Pussy“ gedreht. Ein mutiger Schritt, könnte man sagen, aber der zuständige Pfarrer Roman Gerl ist alles andere als begeistert von dieser Aktion.
Milune und ihre Freundin haben sich in der Kirche gefilmt, unter anderem in einem Beichtstuhl – das hat natürlich für gehörigen Wirbel gesorgt. Pfarrer Gerl äußerte sich schockiert über die Inhalte des Clips, den er als „frivol“ und „absolutes No-Go“ bezeichnete. Er betonte, dass es zu keiner Zeit eine Dreherlaubnis gegeben habe und er niemals eine solche erteilt hätte. Man kann sich vorstellen, wie sehr das die Nerven des Stadtdekans strapaziert hat. „Wir haben gelegentlich Anfragen für Kulturprojekte, aber Videoclips sind nicht gerade das, was wir in unserer Kirche erwarten“, so Gerl.
Rechtliche Schritte und Distanzierung
Die Angelegenheit ist inzwischen so ernst, dass sie an eine Anwaltskanzlei übergeben wurde. Das Ziel: Die Verbreitung des Videos zu stoppen. Am Montag war es bereits nicht mehr im Internet abrufbar. Das Bistum Regensburg hat sich klar von den Inhalten des Videos distanziert und betont, dass es keine Zustimmung zur Veröffentlichung vorlag. Es stellt sich auch die Frage, ob Milunes Management möglicherweise rechtliche Schritte zu befürchten hat, da der Innenraum von Kirchen als Privatgrund gilt und für Filmaufnahmen eine offizielle Bewilligung erforderlich ist.
Milunes Management hat nun auch erklärt, dass sie prüfen werden, ob eine Genehmigung für die Aufnahmen hätte beantragt werden müssen. Ein bisschen spät, oder? Der Prozess zeigt auf jeden Fall, dass in solchen Fällen die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr genau betrachtet werden müssen. Denn die Genehmigungen müssen sowohl von der Pfarrei als auch vom Erzbischöflichen Ordinariat erteilt werden. Es ist ein bisschen wie in der Schule, wo man vor dem Test die Hausaufgaben machen sollte – nur dass hier die Konsequenzen deutlich schwerwiegender sind.
Ein kulturelles Erbe auf dem Spiel?
Die Basilika Sankt Emmeram ist nicht einfach nur ein Gebäude, sondern ein bedeutendes Stück Geschichte in Süddeutschland. Im 8. Jahrhundert erbaut und im Laufe der Jahrhunderte mehrfach erweitert, bietet sie einen barocken Innenraum, der im 18. Jahrhundert von den Künstlerbrüdern Egid Quirin und Cosmas Damian Asam gestaltet wurde. Da fragt man sich schon, ob es wirklich nötig ist, solche Inhalte in einem so ehrwürdigen Rahmen zu präsentieren.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bietet zwar eine Rechtssammlung für Kirchengesetze an, doch die Frage bleibt: Wie geht man mit kulturellen und religiösen Werten in der modernen Musikindustrie um? Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese Situation entwickeln wird und welche Auswirkungen sie auf zukünftige Projekte in Kirchen haben könnte. Vielleicht wird der Vorfall auch als Warnung für andere Künstler dienen, die ähnliche Pläne haben. Die Mischung aus Kunst und Respekt vor Traditionen ist eine delikate Angelegenheit, das steht fest.
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