In den letzten Wochen gab es vermehrt Beschwerden von Anwohnern in Mitterfels und Haunkenzell, zwei Orten im Landkreis Straubing-Bogen, über kleine Drohnen, die über Wohngebieten fliegen. Die Menschen fühlen sich durch die wiederholten Sichtungen dieser unbemannten Fluggeräte erheblich gestört. Es ist schon komisch, was so eine kleine Drohne alles anrichten kann – in der einen Sekunde ist sie ein technisches Wunderwerk, in der nächsten wird sie zum Ärgernis, wenn sie über das eigene Haus schwirrt. Die Polizei hat bereits auf die gesetzlichen Regelungen hingewiesen und warnt, dass bei Verstößen hohe Bußgelder drohen können, bis zu 50.000 Euro! Ein Grund mehr, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Drohnenflüge sind in Deutschland ganz schön komplex – das merkt man spätestens, wenn man selbst mal eine Drohne steuern will. Die Polizei appelliert an die Drohnenpiloten, sich über die Bestimmungen zu informieren und vor allem die Privatsphäre anderer zu respektieren. Denn es gilt, nicht einfach über Wohngrundstücke zu fliegen, es sei denn, man hat die Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten. Und das betrifft nicht nur die kleinen Spielzeugdrohnen, sondern auch solche, die mit Kameras ausgestattet sind.

Neue EU-Drohnenverordnung 2025

Ab 2025 wird mit der neuen EU-Drohnenverordnung einheitliches Regelwerk für ganz Europa gelten, das die bisherigen nationalen Vorschriften ablöst. Die Drohnenflüge werden in drei Kategorien eingeteilt: Open, Specific und Certified. Das eröffnet neue Perspektiven für Drohnenpiloten, bringt aber auch neue Anforderungen mit sich. So müssen beispielsweise Drohnenpiloten ab 14 Jahren eine Lizenz erwerben, um in der Open-Kategorie fliegen zu dürfen. Wer eine Drohne ab 250 g steuern möchte, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren lassen, und das kostet zwischen 20 und 50 Euro. Und das ist noch nicht alles – ab November 2025 wird sogar eine Haftpflichtversicherung für Drohnen über 250 g Pflicht. Man fragt sich, wo das alles hinführen soll!

Die neuen Regelungen sind nicht nur für Hobby-Piloten wichtig, sondern auch für gewerbliche Betreiber. Diese müssen eine A2-Lizenz besitzen, wenn sie in höheren Risikobereichen fliegen wollen. Außerdem sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich, was den Betrieb nicht gerade einfacher macht. Vor jedem Flug sind zudem Pre-Flight-Checks durchzuführen – eine Art Sicherheitscheck, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist. Ich kann mir schon vorstellen, dass das für viele neue Drohnenpiloten etwas überwältigend ist.

Ein Blick auf die Vergangenheit

Die EU-weiten Regelungen für unbemannte Fluggeräte, die seit 2021 gelten, basieren auf einer Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2019. Diese Regelungen wurden durch das „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947“ konkretisiert. So wird der Betrieb in die oben genannten Kategorien unterteilt, um sicherzustellen, dass die Sicherheit an erster Stelle steht. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Strafen rechnen – und das ist nicht zu unterschätzen!

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Die Herausforderungen, die mit den neuen Vorschriften einhergehen, sind für viele ein Grund zur Sorge. Schließlich soll das Fliegen mit Drohnen ja auch Spaß machen und nicht zur lästigen Pflicht werden. Aber wer die Regeln beachtet und sich gut informiert, kann die Freiheit des Fliegens in vollen Zügen genießen. Hoffen wir, dass die Anwohner in Mitterfels und Haunkenzell bald wieder ihre Ruhe haben und keine Drohnen mehr über ihre Köpfe schweben.