Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist auf der Suche nach einer engagierten Person, die sich ehrenamtlich für die Belange von Menschen mit Behinderung einsetzen möchte. Bis zum 31. Mai 2026 können Interessierte ihre Bewerbungen einreichen. Die Rolle ist nicht nur wichtig, sondern auch spannend. Sie umfasst unter anderem die Beratung bei der Umsetzung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes. Das Ziel ist klar: die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen soll in allen Lebensbereichen verwirklicht werden.
Die Aufgaben sind vielschichtig. Der oder die zukünftige Beauftragte wird nicht nur die Interessen von Menschen mit Behinderung vertreten, sondern auch aktiv in die Planungen öffentlicher Stellen einbringen. Die Förderung barrierefreier Maßnahmen, sei es an Bushaltestellen oder in öffentlichen Gebäuden, ist ebenfalls ein wichtiger Teil der Arbeit. Außerdem soll es regelmäßige Sprechstunden geben, um Menschen mit Behinderung direkt zu beraten und zu unterstützen. Wer sich für diese ehrenamtliche Stelle interessiert, sollte Erfahrung in sozialen Angelegenheiten mitbringen und sich im Behindertenrecht auskennen. Die Bestellung erfolgt für die gesamte Wahlperiode des Kreistages bis 2032.
Ein wichtiger rechtlicher Rahmen
Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG), das am 25. Juni 2003 einstimmig beschlossen wurde, bildet den rechtlichen Rahmen für diese wichtige Arbeit. Es trat am 1. August 2003 in Kraft und wurde zuletzt im August 2020 aktualisiert. Das Gesetz hat das Ziel, die Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Es orientiert sich an den Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes von 2002 und verfolgt insbesondere die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Die Schwerpunkte des Gesetzes sind vielschichtig. So wird beispielsweise die Barrierefreiheit in baulichen und kommunikativen Bereichen besonders hervorgehoben. Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen haben das Recht, mit Behörden in Gebärdensprache zu kommunizieren. Zudem sind öffentliche Stellen verpflichtet, Angebote in leicht verständlicher Sprache auszubauen. Ein weiterer Punkt: Ab 2023 sollen rechtsförmliche Dokumente in einfacher Sprache erläutert werden. Das sind doch einige spannende Entwicklungen, oder?
Die Rolle des Beauftragten auf kommunaler Ebene
Die ehrenamtliche Position, die der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zu vergeben hat, ist ein wichtiger Baustein in der Behindertenpolitik. Die Beauftragten auf kommunaler Ebene arbeiten ergänzend zu den Beauftragten auf Bundes- und Landesebene. Diese Struktur soll sicherstellen, dass die Belange von Menschen mit Behinderung überall Gehör finden. Vielleicht ist das ja auch der Grund, warum das Ehrenamt gemäß der Satzung des Landkreises entlohnt wird – ein Zeichen der Wertschätzung für das Engagement.
Wer sich für die Stelle interessiert, findet alle Informationen online unter www.landkreis-wug.de/karriere. Bei Fragen steht die Personalabteilung des Landratsamtes unter der E-Mail-Adresse personal@landkreis-wug.de oder telefonisch unter (09141) 902-130 zur Verfügung. Es ist wirklich eine tolle Gelegenheit, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu leisten – und das auf lokaler Ebene!
