Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird aktuell vor einem wachsenden Risiko gewarnt, das viele Beschäftigte der Landwirtschaft und verwandter Branchen betrifft. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat alarmierende Hinweise veröffentlicht, die auf ein erhöhtes Risiko für das Parkinson-Syndrom durch den Einsatz von Pestiziden hinweisen. Diese Warnung ist nicht von der Hand zu weisen, denn das Parkinson-Syndrom, das durch chemische Pflanzenschutzmittel verursacht werden kann, ist mittlerweile als Berufskrankheit anerkannt. Zu den betroffenen Berufsgruppen gehören nicht nur Landwirte, sondern auch Menschen im Gartenbau, in der Floristik und sogar im Bauwesen – besonders bei Sanierungsarbeiten.
Die Gefahren, die von Fungiziden, Insektiziden und Herbiziden ausgehen, sind vielfältig. Beschäftigte, die nachweislich mindestens 100 Tage mit diesen chemischen Substanzen gearbeitet haben, können Unterstützung von der gesetzlichen Unfallversicherung erwarten. Diese Unterstützung umfasst sowohl medizinische Versorgung als auch finanzielle Leistungen. Die IG BAU appelliert an die Ärzte im Landkreis, Parkinson-Patienten gezielt auf mögliche berufliche Ursachen zu prüfen. Auch gesetzliche Krankenversicherungen sind aufgefordert, die Betroffenen aktiv zu informieren. Wer in gefährdeten Branchen arbeitet, sollte sich nicht scheuen, Kontakt zur Berufsgenossenschaft aufzunehmen. Für Betroffene gibt es sogar eine spezielle Parkinson-Hotline unter (0561) 785 10 350.
Berufskrankheit und ihre Anerkennung
Um als Berufskrankheit anerkannt zu werden, müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie über einen gewissen Zeitraum mit Pestiziden in Kontakt waren. Dies ist besonders wichtig, da viele Beschäftigte oft gar nicht wissen, in welchen Bereichen diese Substanzen eingesetzt werden – etwa in Baustoffen mit Anti-Schimmelmitteln, die beim Sanieren von Gebäuden verwendet werden. Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, sich über die Risiken zu informieren und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
Die IG BAU setzt sich zudem aktiv dafür ein, dass auch solche Personen anerkannt werden, die Pestiziden ausgesetzt waren, ohne diese selbst anzuwenden. Dies erfordert ein Umdenken in der Branche, denn viele wissen einfach nicht, wie weitreichend die Gefahren sind.
Wissenschaftliche Empfehlungen und Ausblick
Die Thematik der Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ hat auch die wissenschaftliche Gemeinschaft erreicht. Im März 2024 wurde eine neue Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten veröffentlicht, die die Anerkennung dieser Erkrankung als Berufskrankheit weiter untermauert. Die Fachöffentlichkeit erhielt die Möglichkeit, Fragen zu stellen, und es wurden einige wichtige Ergänzungen in die wissenschaftliche Empfehlung aufgenommen. Laut der aktualisierten Empfehlung, die am 16. September 2025 beschlossen wurde, sollte das Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufige und selbst angewendete Pestizide in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant bereits, das Verfahren zur Aufnahme in die Berufskrankheitenliste zeitnah einzuleiten.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Risiken durch Pestizide in vielen Berufsfeldern nicht unterschätzt werden sollten. Die IG BAU sowie die gesetzlichen Unfallversicherungen und Krankenkassen sind gefordert, die Betroffenen zu unterstützen und über die Gefahren aufzuklären. Die Entwicklungen zeigen, dass die Branche auf dem richtigen Weg ist, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen.