Heute ist der 27.04.2026. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat im vergangenen Jahr einen beunruhigenden Anstieg von strafbaren Inhalten im Internet festgestellt. Insgesamt wurden knapp 10.000 Fälle geprüft, wobei etwa 8.500 dieser Fälle in Zusammenhang mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole, Volksverhetzung sowie der Verharmlosung oder Leugnung des Holocaust standen. Diese Zahlen zeigen einen drastischen Anstieg im Vergleich zu mehr als 3.700 Prüffällen im Jahr zuvor. Die BLM kann jedoch keine Inhalte selbst löschen; diese Verantwortung liegt bei den Plattformen, auf denen die Beiträge geteilt werden. In 2025 wurden mehr als 3.500 Fälle zur Löschung an diese Plattformen gemeldet.

Die Effizienz der Löschung hängt stark von der jeweiligen Plattform ab, auch wenn viele Inhalte schnell entfernt werden. BLM-Präsident Thorsten Schmiege hat mehr Druck auf die Plattformen gefordert, um sicherzustellen, dass strafbare Inhalte unverzüglich gelöscht werden. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Medienaufsicht ist von entscheidender Bedeutung, um diese Inhalte als Beweise zu sichern, bevor Löschanfragen an die Plattformen gerichtet werden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen für die Bekämpfung von strafbarem Hass und Hetze in Deutschland sind klar definiert. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 ist die Leugnung des Holocaust nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Der Deutsche Bundestag hatte bereits 1985 beschlossen, dass die Holocaust-Leugnung automatisch von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, während sie zuvor lediglich als Beleidigung klassifiziert war. Diese Regelung wurde schließlich 1994 im Paragrafen 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuches (StGB) verankert.

Die Meinungsfreiheit, wie sie im Artikel 5 des Grundgesetzes festgelegt ist, schützt lediglich Wertungen und Beurteilungen, nicht jedoch falsche Tatsachen. Dies bedeutet, dass die Verbreitung falscher Tatsachen, die den öffentlichen Frieden gefährden oder die Ehre Einzelner verletzen, strafbar ist. Besonders die Volksverhetzung, die durch Äußerungen in sozialen Medien eine größere Prangerwirkung hat, wird streng geahndet. Laut der BLM stammen inzwischen über 90 Prozent der geprüften Verstöße aus dem Internet, was die Notwendigkeit einer effektiven Kontrolle unterstreicht.

Zusammenarbeit und Verantwortung

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, indem sie die Entfernung von Inhalten anordnen kann, jedoch auf die Kooperation der Plattformen angewiesen ist. Besonders bei Anbietern, die im Freistaat ansässig sind, kann die KJM die Verbreitung von Inhalten untersagen und Bußgelder verhängen. Dies zeigt, dass ein starkes rechtliches Fundament vorhanden ist, um gegen strafbare Inhalte vorzugehen.

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In Anbetracht der aktuellen Situation ist es entscheidend, dass die politischen Akteure, wie Union und SPD, Maßnahmen gegen Desinformation im Internet ergreifen wollen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, Online-Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen und deren Haftung für Inhalte zu prüfen. In einer Zeit, in der immer mehr falsche Informationen verbreitet werden, ist das von großer Bedeutung.