Heute ist der 5.06.2026 und wir blicken nach Berlin, wo ein wahrhaft dramatischer Fall die Gemüter erregt. Die Betrugsaffäre um die sogenannten „Russenhäuser“ in Karlshorst ist in aller Munde. Im Zentrum steht Olena G., eine 59-Jährige, die erstmals öffentlich zu den Vorwürfen Stellung bezieht. In einem Zivilverfahren vor dem Berliner Landgericht hat sie die Anschuldigungen zurückgewiesen und betont, nichts mit den mutmaßlichen Machenschaften zu tun gehabt zu haben. Stattdessen schiebt sie die Verantwortung auf ihren ehemaligen Geliebten, einen ukrainischen Zahnarzt, der 2021 Grundstücke, die einst von der Sowjetarmee genutzt wurden, für sagenhafte 13,5 Millionen Euro an einen Investor verkauft haben soll – angeblich im Auftrag des Kremls.
Das Ganze klingt wie aus einem Krimi. Der Zahnarzt hätte gefälschte Vollmachten verwendet, um den Deal durchzuziehen. Als der Betrug im Frühjahr 2022 aufflog, war die Sache schnell klar: Die Vollmachten waren eine üble Fälschung. Der Zahnarzt musste nicht nur den Kaufpreis zurückzahlen, sondern auch 1,8 Millionen Euro an einen mutmaßlichen Urkundenfälscher in Moskau entrichten. Und das ist noch nicht alles. Er sieht sich auch mit Schadensersatzforderungen in sechsstelliger Höhe konfrontiert.
Die Vorwürfe und das Gerichtsverfahren
Olena G. erhebt ihrerseits schwere Vorwürfe gegen den Zahnarzt. Sie behauptet, dass die gefälschten Vollmachten von ihm stammten und dass er sie in die Machenschaften verwickeln wollte. In einem Zivilverfahren versuchte der Zahnarzt, das verlorene Geld zurückzuerhalten, aber Olena G. wies jede Beteiligung an dem Betrug entschieden zurück. Ihr Argument: Die sichergestellten Chats von ihrem Smartphone seien nicht von ihr verfasst worden, sondern diktiert.
Das Berliner Landgericht wies die Zivilklage gegen Olena G. am 23. März ab und erklärte, der Tathergang sei „völlig offen“. Der Zahnarzt, offensichtlich nicht bereit aufzugeben, ging in Berufung. In der Zwischenzeit hat die Berliner Staatsanwaltschaft Olena G. im Januar 2025 wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung angeklagt. Die Anklage umfasst fünf Fälle der gemeinschaftlichen Urkundenfälschung sowie mehrere Fälle des besonders schweren Betrugs, begangen zwischen September 2021 und Februar 2022.
Die Dimension des Betrugs
Die Dimension dieses Betrugs ist schockierend. Olena G. und ein Mitbeschuldigter sollen ungenutzte Immobilien im Eigentum der russischen Föderation identifiziert und deren Verkauf organisiert haben, inklusive der Fälschung von Vollmachten des „administrativen Büros des Präsidenten der Russischen Föderation“ und Apostillen. Ein gutgläubiger Dritter ist involviert und hat hohe Kaufpreise für Immobilien überwiesen – 5,2 Millionen Euro für eine Immobilie, 8,8 Millionen Euro für drei Grundstücke. Doch der Vertragsschluss für weitere Immobilienverkäufe scheiterte aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Die Berliner Justiz hat nach fast anderthalb Jahren noch nicht über die Zulassung der Anklage entschieden. Das lässt Raum für Spekulationen und Fragen. Wird es zu einem Prozess kommen? Oder bleibt die Wahrheit im Nebel der Ungewissheit? Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser mysteriöse Fall weiterentwickeln wird. Die Geschehnisse zeigen, wie komplex und vielschichtig die Welt der Immobiliengeschäfte sein kann, besonders wenn internationale Interessen und dunkle Machenschaften im Spiel sind.
