Im Landkreis Barnim hat das Antragsverfahren für die Schülerbeförderung für das Schuljahr 2026/27 begonnen. Eltern, Erziehungsberechtigte und volljährige Schüler haben nun die Möglichkeit, ihre Fahrberechtigungen papierlos über das Online-Portal www.schuelerbefoerderung.barnim.de zu beantragen. Ziel ist es, die Anträge rechtzeitig zu bearbeiten, damit die Fahrausweise pünktlich zum ersten Schultag zugestellt werden können.

Wichtig zu wissen ist, dass gültige Bescheide, die das Schuljahr 2026/27 abdecken, keinen neuen Antrag erfordern. Die Barnimer Busgesellschaft (BBG) wird die Schülerausweise automatisch verlängern. Für Neuanträge gelten verschiedene Fristen: Einschüler sollten ihren Antrag bis zum 15. Juni 2026 einreichen, während Schüler, die in die 7. oder 11. Klasse wechseln, bis zum 15. Juli 2026 Zeit haben. Da die Antragszahlen erfahrungsgemäß vor den Sommerferien steigen, wird eine frühzeitige Nutzung des Online-Angebots empfohlen.

Wichtige Fristen und Regelungen

Sollte bis zum 10. August 2026 kein Bescheid vorliegen, müssen Schüler ab dem 24. August 2026 eine Monatsfahrkarte erwerben. Die BBG bietet bis zum 28. August 2026 eine kostenfreie Mitnahme an. Nachträgliche Erstattungen der Fahrtkosten sind auf Antrag möglich. Weitere Informationen sowie ein digitales Merkblatt sind auf den Webseiten www.barnim.de und www.schuelerbefoerderung.barnim.de zu finden. Bei Rückfragen können sich Interessierte per E-Mail an schuelerbefoerderung@kvbarnim.de wenden.

Das Deutschlandticket als Neuerung

Ab dem Schuljahr 2023/2024 erhalten alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ihre Fahrkarten als Deutschlandticket. Dieses Abo wird durch die Kreisverwaltung abgeschlossen und auf digitalen Chipkarten versendet. Änderungen der persönlichen Daten, wie Umzüge oder Schulwechsel, müssen unverzüglich der Kreisverwaltung mitgeteilt werden, um mögliche Kosten zu vermeiden. Schüler, die ab August 2025 in die 1. oder 5. Klasse wechseln, müssen einen neuen Antrag stellen.

Für Schüler, die keinen Anspruch mehr auf Schülerfahrtkosten haben, werden die Chipkarten ab dem 31.07.2026 deaktiviert. Diejenigen, die weiterhin anspruchsberechtigt sind, sollten ihre Chipkarten aufbewahren. Anträge auf Übernahme von Schülerfahrtkosten sollten bis spätestens 30. April 2026 gestellt werden. Das Deutschlandticket wird als digitale Chipkarte an die Privatadresse der Schüler versandt, wobei eine vollständige Beschriftung des Briefkastens erforderlich ist.

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Insgesamt zeigt sich, dass die Schülerbeförderung im Landkreis Barnim und in Deutschland eine wichtige Rolle spielt, um den Schulweg der Kinder sicher und kostengünstig zu gestalten. Durch die Digitalisierung des Antragsverfahrens und die Einführung des Deutschlandtickets wird der Prozess nicht nur effizienter, sondern auch zugänglicher für alle Beteiligten.