Heute ist der 24.04.2026. Im Landkreis Oder-Spree wurde am 23. April eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Newcastle-Krankheit erlassen. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf das anhaltende Auftreten der hochansteckenden Viruserkrankung in Geflügelbeständen in Brandenburg. Bis auf Widerruf gilt im gesamten Landkreis ein Verbot von Veranstaltungen mit Vögeln wie Geflügelausstellungen, -märkte und Wettbewerbe. Die Behörden rufen alle Geflügelhalter eindringlich dazu auf, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Der Ausbruch der Newcastle-Krankheit im Landkreis Oder-Spree ist kein Einzelfall. Bereits am 8. April 2026 wurde ein weiterer Ausbruch im Landkreis bestätigt, betroffen ist ein Betrieb in Spreenhagen mit rund 68.000 Tieren. Inzwischen sind insgesamt etwa 1.025.500 Tiere in neun verschiedenen Geflügelhaltungen betroffen, darunter Putenmast-, Hähnchenmast-, Junghennenaufzucht- und Legehennenbetriebe. Die Behörden haben den Bestand sofort gesperrt und durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg wurde der Ausbruch offiziell bestätigt. Die Tierhalter sind aufgefordert, erhöhte Wachsamkeit walten zu lassen.
Aktuelle Situation in Brandenburg
Die Situation hat sich in den letzten Wochen zugespitzt: Am 19. März 2026 wurde ein Ausbruch in einem Masthähnchenbestand in Storkow mit rund 360.000 Tieren festgestellt. Am selben Tag trat eine aktualisierte Tierseuchenallgemeinverfügung in Kraft, die neue Restriktionszonen festlegte. Auch im Landkreis Märkisch-Oderland wurde vor kurzem ein weiterer Ausbruch der Newcastle-Krankheit bekannt gegeben, was die Zahl der Ausbrüche in Brandenburg auf insgesamt 19 erhöht. Betroffen ist hier ein Masthähnchenbetrieb mit etwa 126.000 Tieren.
Die Symptome der Newcastle-Krankheit sind vielfältig und umfassen unter anderem erhöhte Mortalität, Legeleistungsabfall, Ödeme sowie respiratorische Störungen. Das Virus ist für Menschen zwar ungefährlich, kann jedoch bei engem Kontakt mit erkrankten Tieren Bindehautentzündungen verursachen. Die Behörden haben bereits epidemiologische Ermittlungen eingeleitet, um mögliche Übertragungswege zu identifizieren und zu minimieren. In diesem Zusammenhang werden auch Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen überprüft und optimiert.
Biosicherheitsmaßnahmen und Empfehlungen
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Kontrolle von Personenkontakten und dem Austausch von Gegenständen zwischen Geflügelhaltungen. Die Tierhalter sind aufgefordert, im Fall unklarer Todesfälle oder Leistungseinbrüche in ND-geimpften Herden eine Laboruntersuchung auf Newcastle-Krankheit einzuleiten. Die Maßnahmen, die in den betroffenen Gebieten ergriffen werden, umfassen unter anderem die tierschutzgerechte Tötung erkrankter Tiere sowie die Einrichtung von Schutzzonen im Radius von mindestens drei Kilometern um den Ausbruchsbestand.
Die Gesundheit der Tiere steht an oberster Stelle, und die Behörden setzen alles daran, die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die letzten Ausbrüche erinnern eindringlich daran, wie wichtig es ist, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Für weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen können sich Interessierte an die offiziellen Mitteilungen des Landkreises Oder-Spree halten.