Ab dem 1. August 2023 gibt es in der Prignitz einige spannende Veränderungen im Busverkehr, die vor allem die Schüler betreffen. Die Verkehrsgesellschaft Prignitz (VGP) übernimmt von „Prignitzbus“ und wird somit der Hauptakteur im öffentlichen Nahverkehr. Diese Umstellung geschieht just rechtzeitig, da die Sommerferien am Donnerstag beginnen und bis zum 22. August andauern. Für die Schulkinder bedeutet das konkret, dass sie ihre alten Schülerfahrausweise abgeben müssen, denn die bisherigen Ausweise verlieren ihre Gültigkeit am letzten Schultag. Das klingt alles ein wenig nach organisatorischem Chaos, aber die zuständigen Stellen haben einen Plan!

Die neuen Schülerfahrausweise werden nach den Ferien über die Schulen verteilt, und das Antragsverfahren für das kommende Schuljahr 2026/27 bleibt unverändert. Kein Foto mehr nötig – das ist doch mal eine Erleichterung! Allerdings bleibt die Legitimationspflicht für Bahnfahrer und im landkreisübergreifenden Verkehr bestehen. In der ersten Schulwoche wird die VGP keine Kontrollen der Schülerfahrausweise durchführen, was den Kids sicher etwas Nervosität nimmt, nicht wahr? Für alle, die Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, steht Mario Deutsch von der Kreisverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung. Er ist unter der Telefonnummer 03876 / 713-584 und per E-Mail zu erreichen.

Änderungen der Schülerbeförderung

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Fahrpläne bleiben vorerst unverändert, damit die Schüler und ihre Eltern Planungssicherheit haben. In den kommenden Wochen wird jedoch der tatsächliche Bedarf ermittelt, um den Fahrplan gezielt anzupassen. Dabei werden Schulzeiten, Schülerströme, Haltestellen und sogar die Sicherheit berücksichtigt. So soll gewährleistet werden, dass die Schüler sicher und zuverlässig zur Schule gelangen. Und wenn man über die Details nachdenkt, wird einem klar, wie wichtig eine gut organisierte Schülerbeförderung ist. Schließlich sind unsere Kinder unser wertvollstes Gut.

In Deutschland gibt es übrigens einige gesetzliche Regelungen zur Schülerbeförderung. Die Gemeinden sind Träger der Schülerbeförderung und zuständig für alle Schülerinnen und Schüler in ihrem Gebiet. Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben hauptsächlich Grundschüler und Schüler der Mittelstufe. Für die Oberstufe sieht es da anders aus; die haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung. Aber es gibt auch Ausnahmen! Wenn der Schulweg eine besondere Gefährdung darstellt oder ein Schüler behindert ist, kann eine Kostenerstattung auch für kürzere Distanzen möglich sein. Das sorgt dafür, dass niemand auf der Strecke bleibt – im wahrsten Sinne des Wortes.

Zusammengefasst: Ab dem 1. August 2023 wird der Busverkehr in der Prignitz neu organisiert, und das betrifft ganz konkret die Schüler. Alte Ausweise müssen abgegeben werden, neue werden ausgegeben, und es wird spannend zu sehen, wie sich die Fahrpläne entwickeln. Das Wichtigste bleibt jedoch, dass unsere Kinder sicher zur Schule kommen – und das ist schließlich eine Aufgabe, die wir nicht vernachlässigen dürfen.

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