Heute ist der 18.05.2026 und die Geflügelhalter im Landkreis Spree-Neiße können aufatmen. Der Landkreis hebt die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit zum 19. Mai auf – und das freut die Landwirte ungemein. Mit dieser Aufhebung entfällt die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel und all die lästigen Schutzmaßnahmen, die seit dem 6. März 2026 in Kraft waren, nachdem erste Fälle der Newcastle-Krankheit festgestellt wurden. Die Tierseuchenlage hat sich beruhigt, was die Entscheidung, die Maßnahmen aufzuheben, nur umso logischer macht.
Die Kontrollen in den Schutz- und Überwachungszonen verliefen bisher ohne Auffälligkeiten, und aktuell gibt es keine Hinweise auf die gefürchtete Newcastle-Krankheit. Das Veterinäramt bleibt jedoch ein wichtiger Ansprechpartner für die Geflügelhalter: Bei ungewöhnlichen Krankheits- oder Sterbefällen müssen diese umgehend informiert werden. Die vollständige Aufhebung der Maßnahmen wurde sowohl auf der Internetseite des Landkreises als auch im Amtsblatt veröffentlicht, was für Transparenz sorgt und die betroffenen Halter rechtzeitig informiert.
Einblick in die Newcastle-Krankheit
Die Newcastle-Krankheit, die insbesondere Hühner und Puten betrifft, wird auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Im Februar 2026 wurden mehrere Fälle in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Die Viren, die dort zirkulieren, wurden als Genotyp VII.1.1 charakterisiert, der zurzeit vor allem in Osteuropa, beispielsweise in Polen und Tschechien, verbreitet ist. Dies zeigt, wie wichtig es für die Geflügelhalter ist, ihre Bestände regelmäßig auf Pflichtimpfungen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen.
Besonderes Augenmerk sollte auch auf die Biosicherheitsmaßnahmen gelegt werden, um das Risiko eines Ein- und Austrags des Virus zu minimieren. Das bedeutet, dass Halter von Kleinstbeständen ebenfalls im Boot sind und ihre Impfungen kontrollieren müssen. Bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen in geimpften Herden sollte schnellstmöglich eine Laboruntersuchung auf die Newcastle-Krankheit eingeleitet werden. Die Gefährdungslage für Geflügel- und andere Vogelhaltungen bleibt hoch, nicht zuletzt wegen der weiterhin in Deutschland auftretenden hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5, also der klassischen Geflügelpest.
Das Geschehen rund um die Newcastle-Krankheit und die damit verbundenen Maßnahmen ist ein ständiges Wechselspiel aus Angst und Erleichterung. Für die betroffenen Halter ist es jetzt wichtig, wachsam zu bleiben und die neuen Entwicklungen im Auge zu behalten. Die Aufhebung der Maßnahmen ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Herausforderung, die eigene Geflügelhaltung gesund zu halten, bleibt bestehen. Ein bisschen mehr Gelassenheit schadet in diesen Tagen nicht – schließlich ist die Natur unberechenbar.
