Am Samstag, den 30. Mai 2026, ereignete sich in der Altstadt von München ein Vorfall, der die Öffentlichkeit in Aufregung versetzte. Am Stachus, einem beliebten Treffpunkt, wurde ein 58-jähriger Mann dabei ertappt, wie er heimlich Frauen unter ihren Röcken fotografierte – eine Praxis, die als Upskirting bekannt ist. Der Vorfall geschah gegen 16:45 Uhr, als ein aufmerksamer Zeitungsverkäufer die Szene beobachtete und nicht zögerte, einzugreifen. Er sprach einen 55-jährigen Münchner an, der daraufhin die Polizei verständigte und dem Verdächtigen bis in die Schillerstraße folgte. Die schnelle Reaktion der Polizei führte zur vorläufigen Festnahme des Mannes.
Die Polizei stellte im Zuge ihrer Ermittlungen das Handy des Verdächtigen sicher, auf dem sich eindeutige Fotos befanden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss für das Hotelzimmer des Mannes in München sowie seine Wohnung in Hamburg. Gegen den 58-Jährigen läuft nun ein Verfahren wegen Upskirtings. Die Münchner Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und ist auf der Suche nach weiteren möglichen Geschädigten. Der Zeitungsverkäufer, der als Zeuge auftrat, wird gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen, um weitere Details zum Vorfall zu klären. Mehr Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel.
Ähnliche Vorfälle in München
<pInteressanterweise ist dies nicht der erste Vorfall dieser Art in München. Am 25. September 2025 wurde am Hauptbahnhof ein 23-jähriger Mann dabei erwischt, wie er heimlich eine Frau unter ihrem Rock filmte. Die Bundespolizei griff rechtzeitig ein, bevor er weitere Aufnahmen machen konnte. Leider verschwand die betroffene Frau, bevor die Polizei mit ihr sprechen konnte, was die Ermittlungen erschwerte. Die Polizei sucht daher nach der Geschädigten und hat eine Beschreibung veröffentlicht: Sie ist zwischen 20 und 30 Jahre alt, etwa 1,70 bis 1,80 Meter groß, hat blonde Haare und trug eine schwarze Lederjacke sowie kniehohe Stiefel. Auffällig war auch eine schwarze Handtasche und ein Lebkuchenherz vom Oktoberfest. Hinweise zur Identität der Frau können unter der Telefonnummer 089 / 515550 – 0 an die Bundespolizei gegeben werden. Details zu diesem Vorfall finden Sie in diesem Bericht.
Gesetzliche Maßnahmen gegen digitale Gewalt
Die Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit, gegen voyeuristische Übergriffe vorzugehen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits angekündigt, dass sie plant, heimlich erstellte voyeuristische Aufnahmen strafrechtlich zu ahnden. Sie betont, dass Frauen sich im öffentlichen Raum genauso selbstverständlich bewegen können müssen wie Männer. Im Ministerium wird an einem entsprechenden Gesetzentwurf gearbeitet, der darauf abzielt, besseren Schutz vor digitaler Gewalt zu bieten. Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) unterstützt diese Initiative und fordert eine Verschärfung des Strafrechts. Es ist kaum zu fassen, dass heimliches Filmen oder Fotografieren von intimen Körperstellen bislang nicht strafbar ist, während andere Vergehen, wie beispielsweise Schwarzfahren, bestraft werden. Ein Umdenken ist dringend erforderlich, um Frauen und junge Mädchen besser zu schützen.
Es bleibt zu hoffen, dass die rechtlichen Maßnahmen und die Sensibilisierung der Gesellschaft für solche Übergriffe dazu führen, dass sich Frauen in Zukunft sicherer fühlen können. Die aktuellen Vorfälle in München sind ein eindringlicher Appell, die Thematik ernst zu nehmen.
