In Bremen, wo die Luft nach frischem Meer riecht und die Menschen gerne mal ein bisschen schnacken, hat Radio Bremen wieder für Gesprächsstoff gesorgt. Die Nutzung von Zählpixeln zur anonymisierten statistischen Analyse des Surfverhaltens sorgt für eine interessante Diskussion. Es ist faszinierend zu wissen, dass technisch keine Rückschlüsse auf individuelle Personen möglich sind. Das bedeutet, dass, während man gemütlich durch die Seiten surft, die eigene Privatsphäre gewahrt bleibt. Es gibt sogar eine Möglichkeit, der Datenerfassung und -übermittlung durch AT Internet/Piano Analytics zu widersprechen. Ein bisschen Datenschutz, der auch in Zeiten von Big Data nicht zu kurz kommen sollte!

Das Besondere daran? Wenn externe Inhalte wie Videos oder Bilder angezeigt werden, wird automatisch eine Verbindung mit dem Anbieter hergestellt. Das klingt irgendwie nach einem kleinen Abenteuer, oder? Doch Vorsicht: Bei Deaktivierung dieser Funktion wird die Zustimmung auf der betreffenden Seite erneut eingeholt. Ob das für viele Nutzer eine Hürde darstellt, bleibt abzuwarten. Aber klar ist: Die Nutzer können die Bedienelemente der Webseite nach ihren persönlichen Vorlieben anpassen. Und wer will nicht das Gefühl haben, die Kontrolle über seine digitale Welt zu haben?

Datenschutz als Grundrecht

Hierbei stellt sich die Frage, wie das Ganze mit den rechtlichen Grundlagen zusammenhängt. Schließlich trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 in Kraft und sorgt in Deutschland für klare Verhältnisse. Sie gilt unmittelbar und schützt die personenbezogenen Daten der Bürger. Eine wichtige Sache, die nicht nur für große Unternehmen, sondern auch für kleine Betriebe und sogar für Selbstständige von Bedeutung ist. Denn jeder hat das Recht auf Schutz seiner persönlichen Daten – das steht schließlich auch in Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta. Es ist schon ganz schön beeindruckend, wie weitreichend die DSGVO ist und welche Rechte sie den Betroffenen einräumt.

Die DSGVO regelt nicht nur die Verarbeitung personenbezogener Daten, sondern auch die Rechte der Betroffenen. Dazu gehören Auskunft, Berichtigung und Löschung. Wenn man bedenkt, wie oft man heutzutage seine Daten online hinterlässt, ist es beruhigend zu wissen, dass man auch ein Mitspracherecht hat. Man könnte fast meinen, Datenschutz ist das neue Gold! Und mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat Deutschland sogar noch eine zusätzliche rechtliche Grundlage geschaffen, die besonders für Sicherheitsbehörden von Bedeutung ist.

Wertvolle Daten und ihre Risiken

Im digitalen Zeitalter werden personenbezogene Daten kontinuierlich erfasst. Das ist einerseits praktisch, andererseits aber auch riskant. Kriminelle nutzen solche Daten für Identitätsdiebstahl oder Phishing. Die DSGVO gibt dem Verbraucher mehr Kontrolle über seine Daten, aber die Unternehmen müssen sich auch an spezifische Pflichten halten. Es ist nicht nur ein rechtliches Thema, sondern auch ein Vertrauensverhältnis, das hier auf dem Spiel steht. Wer möchte schon, dass seine Daten in falsche Hände geraten?

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Und dann sind da noch die Bußgelder. Verstöße gegen die DSGVO können richtig teuer werden, bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes für schwerwiegende Verstöße. Das sind Summen, die selbst große Unternehmen ins Schwitzen bringen können. Datenschutz ist also nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Geschäftsfeld, in dem sich viel bewegen kann. Man fragt sich, ob die Unternehmen wirklich bereit sind, ihre Datenschutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und auch den Mitarbeitern Schulungen anzubieten. Das ist schließlich nicht nur eine Verantwortung, sondern auch eine Chance.

In der heutigen Zeit, wo alles vernetzt ist und Daten wie Wasser fließen, ist es unerlässlich, dass sowohl Nutzer als auch Unternehmen gut informiert sind. Die DSGVO und die damit verbundenen Regelungen scheinen in diesem Kontext ein kleiner Lichtblick zu sein, auch wenn der Weg zur vollständigen Umsetzung und Einhaltung noch lang ist. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich das Ganze entwickeln wird.