Hitzewelle in Bremen und Niedersachsen: Was bedeutet das für die Schulen?
Heute ist der 19. Juni 2026 und die Temperaturen steigen in Bremen und Niedersachsen in schwindelerregende Höhen. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor einer Hitzewelle, die am Freitag über 30 Grad erreichen könnte. In Anbetracht dessen stellt sich die Frage: Was passiert mit den Schulen? Gibt es ein generelles „Hitzefrei“?
In Bremen ist die Situation klar: Es gibt kein allgemeines „Hitzefrei“ für Schulen. Die Entscheidung darüber liegt in der Hand der jeweiligen Schulleitung. Diese muss dabei die Temperatur im Klassenzimmer im Auge behalten. So können an Grundschulen die Schüler nach Hause geschickt werden, wenn es während einer Stunde mindestens 25 Grad heiß wird. Für die älteren Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 kann der Unterricht nach der darauffolgenden Stunde früher enden – aber nur, wenn die Hitze so stark ist, dass sie den Unterricht erheblich beeinträchtigt.
Entscheidungen in Niedersachsen
Ähnlich sieht es in Niedersachsen aus. Hier entscheiden ebenfalls die Schulleitungen, wann der Unterricht vorzeitig beendet werden kann. Auch hier gibt es keine festgelegte Temperatur für „Hitzefrei“. Die Schulen prüfen, ob die Klassenzimmer durch Verdunklung abgekühlt werden können oder ob die Schüler in kühlere Räume oder nach draußen ausweichen können. Schließlich muss auch der Fortschritt im Unterricht und anstehende Prüfungen berücksichtigt werden. Es ist eine echte Herausforderung für die Schulleitungen, die dabei auch die Ganztagsbetreuung, die Berufstätigkeit der Eltern und die Fahrpläne der Schulbusse im Kopf haben müssen.
Ein Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 18. Januar 2021 hat die Regelungen seit dem 27. Juni 2025 aktualisiert. Hitzefrei kann nun auch für die Sekundarstufe II ausgesprochen werden. In den vollzeitschulischen Bildungsgängen an berufsbildenden Schulen, die nicht zu einem Berufsschulabschluss führen, ist Hitzefrei ebenfalls möglich. Wenn es zu heiß wird, können die Schüler auch Distanzunterricht oder selbstorganisiertes Lernen durchführen.
Aufsichtspflichten und Verantwortung
Die Schulleitungen haben bei Unterrichtsausfällen weiterhin die Verantwortung, die Aufsichtspflicht zu erfüllen. Besonders in Grundschulen dürfen die Kinder nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten früher nach Hause entlassen werden. Hier zeigt sich, wie wichtig die Kommunikation zwischen Schulen, Eltern und dem Träger der Schülerbeförderung ist. Im Fall einer frühzeitigen Unterrichtsbeendigung muss dieser unverzüglich informiert werden. Die Schulen sind also gefordert, gut zu organisieren und zu kommunizieren, um das Wohl der Schüler auch an heißen Tagen sicherzustellen.
Die Diskussionen über Hitzefrei sind nicht neu. Immer wieder stehen die Schulen in Niedersachsen vor der Frage: Wie viel Hitze ist zu viel? Kultusministerin Julia Willie Hamburg hat keine spezifischen Außentemperaturen vorgegeben. Stattdessen liegt es an den Schulen, die Situation zu bewerten. Einige Schulen haben bereits für Donnerstag Hitzefrei angekündigt – es bleibt spannend, wie sich die Lage entwickelt.
Ein Blick auf die Webseite für die Übersicht über Unterrichtsausfälle in Niedersachsen zeigt, wie viele Schulen von den Regelungen betroffen sind. Bei so hochsommerlichen Temperaturen wie diesen wird die Entscheidung über Hitzefrei zu einem echten Balanceakt für Schulleitungen, Lehrer und Eltern.
Die kommenden Tage werden zeigen, wie die Schulen mit der Hitze umgehen. Die Vorfreude oder die Besorgnis über mögliche Änderungen im Stundenplan wächst – ob das nun für mehr Freizeit oder für das Lernen im kühlen Klassenzimmer sorgt, bleibt abzuwarten.
Für weitere Informationen können Sie die ausführlichen Regelungen auf den Webseiten der zuständigen Institutionen nachlesen. Wer mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren möchte, findet unter diesem Link interessante Details.
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