Im Landkreis Osterholz brodelt es – und das nicht nur wegen der Sommerhitze! Am 13. September steht die Landratswahl an, und gleich sechs Kandidaten haben sich fristgerecht beworben: vier Männer und zwei Frauen. Es ist ein spannendes Rennen, denn der aktuelle Landrat Bernd Lütjen hat seine politische Laufbahn beendet und tritt nicht mehr an. Die Bewerber sind ein bunter Mix: Michael Harjes von der SPD, Fabian Albrecht von der CDU, Kim Fürwentsches von den Grünen, Imke-Aïta Birmele von der Linken, Claus Tietjen von der Wählergruppe „Wegbereiter“ und die parteilose Daniela Buer.

Der Wahlausschuss, der aus sieben Mitgliedern besteht, wird am 27. Juli um 15 Uhr im Kreishaus von Osterholz zusammentreffen, um über die Zulassung dieser Bewerber zu entscheiden. Und falls kein Kandidat die 50 Prozent der Stimmen erhält, dann wird’s richtig spannend – eine Stichwahl ist für den 27. September angesetzt. Der gewählte Landrat wird seine Amtszeit am 1. November 2026 antreten und für die nächsten acht Jahre im Amt bleiben. Übrigens, Claus Tietjen hat bereits 230 Unterschriften für seine Kandidatur gesammelt, während Daniela Buer als unbeschriebenes Blatt bekannt ist. Mal sehen, ob das ihren Weg zum Landrat beeinflusst.

Wahlverfahren und -organisation

Die Kommunalaufsicht in Hannover hat zudem die Verfassungstreue der Bewerber im Blick. Parteien und Wählergemeinschaften können bis zum 20. Juli ihre Vorschläge für den Kreistag und andere Gremien einreichen. Die organisatorische Leitung der Kommunalwahlen obliegt der Verwaltungsoberrätin Susanne Greinert, die durch Amtsrätin Sabine Schäfer vertreten wird.

Eine interessante Neuerung gibt es auch bei der Kreistagswahl. Der Kreistag hat am 19. März 2026 eine Änderung der Wahlbereiche beschlossen. Nun gibt es drei Wahlbereiche: die Gemeinden Ritterhude und Schwanewede, die Gemeinden Grasberg, Worpswede und Lilienthal sowie die Stadt Osterholz-Scharmbeck und die Samtgemeinde Hambergen. Dies wurde durch ein Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs (Az.StGH5/23) vom 16. Dezember 2024 angestoßen, das die Einteilung von Wahlgebieten basierend auf der Gleichheit der Stimmen vorschreibt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen. Und das Wichtige: Man darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein! Die Gemeinden führen die Wählerverzeichnisse, und die Wahlberechtigten werden in der Regel automatisch eingetragen, vorausgesetzt, sie haben sich rechtzeitig angemeldet. Es gibt also einiges zu beachten!

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Die Vorfreude auf die Landratswahl wächst, und es bleibt spannend, welcher Kandidat das Vertrauen der Wähler gewinnen kann. Ein aufregender Tag steht uns bevor, und die Bürger im Landkreis Osterholz haben die Chance, aktiv an der Gestaltung ihrer Zukunft mitzuwirken.

Weitere Informationen und Details zur Wahl gibt es auf den entsprechenden Webseiten, unter anderem auf Weser-Kurier und Landkreis Osterholz sowie Niedersachsen Landeswahlleiter.

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