In der Stadt Gießen, wo die Herausforderungen in der Flüchtlingshilfe zunehmen, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kürzlich eine drastische Entscheidung getroffen: Alle Anträge auf Kirchenasyl werden nun pauschal abgelehnt. Dies geschieht in einer Zeit, in der bereits 60 Menschen, hauptsächlich in Dublin-Fällen, Kirchenasyl erhalten haben. Ralf Müller, Referent für Flüchtlingsarbeit bei der evangelischen Kirche, äußert Bedenken über die Rückführung von Geflüchteten und weist darauf hin, dass die Kirche sich nicht an eine Rechtsgrundlage für Kirchenasyl gebunden sieht. Ein „Gentlemen’s Agreement“ zwischen BAMF und den Kirchen regelt zwar den Ablauf, doch die Umsetzung wird zunehmend problematisch.
Die Situation ist angespannt, da die Kirchen verpflichtet sind, BAMF und das zuständige Regierungspräsidium sofort zu informieren, wenn sie Kirchenasyl gewähren. Die Geflüchteten gelten nicht als untergetaucht, solange sie das kirchliche Grundstück nicht verlassen. Innerhalb von vier Wochen müssen die Kirchen ein Dossier über die betroffene Person erstellen, während das BAMF bis zu sechs Monate Zeit hat, um zu prüfen, ob ein anderes EU-Land zuständig ist. Über 90 Prozent der im Kirchenasyl lebenden Personen erhalten letztlich einen Aufenthaltstitel in Deutschland. Doch die letzten Monate haben gezeigt, dass das BAMF begonnen hat, die Dossiers abzulehnen, und Gemeinden in Gießen stehen vor der Herausforderung, dass das alte Pfarrhaus nicht mehr genutzt werden kann, während die Anfragen nach Kirchenasyl überhandnehmen.
Die Rolle des Kirchenasyls
Kirchenasyl dient vor allem dazu, Flüchtlingen zu helfen, die von Abschiebungen oder Überstellungen nach der Dublin-III-Verordnung bedroht sind. Einige Kirchengemeinden in Deutschland gewähren vorübergehend Asylsuchenden Unterkunft, um Zeit für eine erneute Überprüfung des Asylverfahrens zu gewinnen. Im Jahr 2024 gab es insgesamt 2.386 Fälle, in denen 2.966 Personen Kirchenasyl suchten, darunter 2.347 „Dublin-Fälle“. Die Statistiken zeigen, dass Kirchenasyl häufig zu einer erneuten Prüfung der Fälle führt, jedoch selten zu einer Änderung der ursprünglichen Entscheidung.
Ein bemerkenswerter Fall war der Pflege-Azubi Erol Acar, der Kirchenasyl erhielt, um eine drohende Abschiebung in die Türkei zu verhindern. Sein Härtefallantrag wurde letztlich angenommen, und er hat das Kirchenasyl inzwischen verlassen. Solche Fälle verdeutlichen, dass trotz der Herausforderungen, die die aktuelle Politik mit sich bringt, die Kirchen eine wichtige Rolle im Menschenrechtsschutz und in der Unterstützung von geflüchteten Menschen spielen.
Ausblick und Herausforderungen
Die EU hat ein umfassendes Reformpaket verabschiedet, das ab Juni 2026 in Kraft tritt und die Dublin-III-Verordnung ersetzt. Die neuen Regelungen, die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMR), sollen die Zuständigkeitsverfahren straffen und neue Fristen einführen. Die Veränderungen betreffen auch das Kirchenasyl, da sie den Zugang, die Beratung und die rechtlichen Spielräume neu strukturieren. Dennoch bleibt Kirchenasyl möglich und notwendig, da humanitäre Ermessensspielräume bestehen.
Die Herausforderungen sind jedoch nicht zu unterschätzen: Verlängerte Überstellungsfristen könnten auftreten, und neue Meldepflichten erschweren den Zugang zu den Gemeinden. Auch die Erfahrungen der letzten Monate, in denen es zu mehreren versuchten oder vollzogenen Räumungen von Kirchenasylen durch die Polizei kam, zeigen, dass die Lage für Geflüchtete und Gemeinden zunehmend angespannt ist. Dennoch bleibt die Kirche ein Ort der Solidarität und Menschlichkeit, besonders in Zeiten beschleunigter Verfahren und unsicherer rechtlicher Rahmenbedingungen.
Für Geflüchtete, die Rückführungen oder Abschiebungen drohen, ist die Unterstützung durch kirchliche Einrichtungen und rechtliche Beratung von entscheidender Bedeutung. Es bleibt zu hoffen, dass die Entwicklungen rund um das Kirchenasyl auch in Zukunft verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit stehen und die Stimmen derjenigen gehört werden, die auf eine gerechte Behandlung angewiesen sind.
Für weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen rund um das Kirchenasyl in Gießen und Deutschland, lesen Sie den vollständigen Artikel auf Giessener Allgemeine.