Am Bugasee in Kassel wurde Mitte April ein toter Biber entdeckt, und die Umstände seines Todes werfen Fragen auf. Zunächst stellte die Polizei fest, dass der Biber nicht erschossen worden war, was die erste Vermutung entkräftete. Der Kadaver wurde daraufhin gerichtsmedizinisch untersucht, da der Verdacht auf eine Erschießung bestand. Allerdings gab es keine Hinweise auf äußere Verletzungen, wie die Polizeisprecherin Ulrike Schaake bestätigte. Es wird nun vermutet, dass sich der Biber selbst Verletzungen im Bauchbereich zugezogen haben könnte. Doch hier kommen die Naturschützer ins Spiel.
Jan Piecha vom NABU und Nils Stanik von der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz äußerten erhebliche Zweifel an dieser Einschätzung. Stanik hatte sogar Anzeige erstattet, weil er und Piecha an der Fundstelle des Bibers Anzeichen für eine Erschießung gesehen hatten. “Das kann nicht sein, dass er sich die Verletzungen selbst zugefügt hat”, so Stanik, der bis jetzt kein schriftliches Gutachten zur Untersuchung erhalten hat. Es bleibt daher unklar, wie es zu den Verletzungen kam, die nicht mit einer Erkrankung vor dem Tod in Einklang stehen. Das Ermittlungsverfahren wurde mittlerweile an die Staatsanwaltschaft Kassel übergeben.
Die rechtliche Lage rund um den Biber
In Deutschland unterliegen Biber nicht dem Jagdrecht und dürfen nicht bejagt werden. Eine Erschießung wäre somit eine Straftat nach Naturschutzrecht, Tierschutzrecht und Jagdrecht. In Kassel gibt es fünf bekannte Biberreviere an der Fulda, und insgesamt leben dort etwa 20 Biber. Dies ist besonders bemerkenswert, da die Population des Europäischen Bibers (Castor fiber) in den letzten Jahrzehnten wieder zugenommen hat, nachdem der Biber bis zur ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts fast ausgerottet war.
Einen zusätzlichen Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen bietet eine umfassende Übersicht, die unter diesem Link zu finden ist. Hier wird erklärt, wie der Biber rechtlich geschützt ist und welche Maßnahmen zur Konfliktbewältigung zwischen Menschen und Bibern empfohlen werden.
Der Biber als Teil der Natur
Der Biber ist nicht nur ein interessantes Tier, sondern auch ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems. In Deutschland leben schätzungsweise 40.000 Biber, die auch in städtischen Gebieten wie Berlin anzutreffen sind. Sie können allerdings auch Schäden verursachen – von Kläranlagen über Wasserrückhaltebecken bis hin zu Fischteichen. Diese Tiere sind Meister im Bauen und errichten Dämme, um ihre Lebensräume mit ausreichend Wasser zu versorgen. Das kann dann schon mal zu Überschwemmungen führen, die Straßen in Mitleidenschaft ziehen.
Ein weiteres Problem ist, dass Biber Sträucher und Laubbäume fressen, was in der Forstwirtschaft nicht immer gerne gesehen wird. Im Jahr 2022 wurden in Bayern über 2.300 Biber getötet, um die Population zu regulieren. Experten fordern daher ein durchdachtes Biber-Management, um die Konflikte zwischen Mensch und Tier zu minimieren. In Baden-Württemberg läuft gerade ein interessantes Modellprojekt zur Konfliktbewältigung – hier wird versucht, einen Ausgleich zu finden, der beiden Seiten gerecht wird.
Der Europäische Biber genießt durch die FFH-Richtlinie der EU besonderen Schutz. Dennoch gibt es Bestrebungen, die Art neu zu klassifizieren und ins Jagdrecht aufzunehmen. Das wirft Fragen auf, nicht nur über den Schutz des Bibers, sondern auch über die zukünftige Koexistenz von Mensch und Tier in unseren Landschaften. Hoffen wir, dass der Fall am Bugasee bald geklärt wird und dass die Naturschützer die Antworten bekommen, die sie verdienen.