Arbeitnehmer aufgepasst! Ein bahnbrechendes Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel hat die Regeln für Krankengeld und Urlaub revolutioniert! Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, darf trotz Krankengeld in die EU reisen – aber mit einem wichtigen Haken!

Der Fall eines Gerüstbauers, der wegen Rückenschmerzen eine Reise nach Dänemark antreten wollte, sorgte für Aufsehen. Trotz der positiven Einschätzung seiner Ärztin verweigerte die Krankenkasse die Genehmigung. Doch das Gericht entschied: „Die Krankenkasse muss die Zustimmung zum Auslandsaufenthalt eines arbeitsunfähigen Versicherten in einem Mitgliedstaat der EU zur Fortzahlung des Krankengelds erteilen, wenn kein Zweifel an dessen Arbeitsunfähigkeit besteht und kein Leistungsmissbrauch vorliegt.“ Das bedeutet, dass Arbeitnehmer auch während einer längeren Krankheit im EU-Ausland Urlaub machen können, ohne ihr Krankengeld zu verlieren!

Wichtige Voraussetzungen für den Urlaub

Doch Vorsicht! Arbeitnehmer müssen vor der Reise die Genehmigung ihrer Krankenkasse einholen. Ein ärztliches Attest, das die medizinische Unbedenklichkeit der Reise bestätigt, wird dringend empfohlen. Wer ohne Genehmigung reist, riskiert, dass das Krankengeld für die Zeit im Ausland nicht gezahlt wird – und das könnte langfristige Folgen für den Krankengeldanspruch haben!

Die Krankenkassen prüfen genau, ob ein Missbrauch vorliegt und ob die medizinische Versorgung im Ausland gewährleistet ist. Diese Regelung gilt nur innerhalb der EU, denn hier können Sozialleistungen unter bestimmten Bedingungen auch in anderen Mitgliedstaaten bezogen werden. Wer außerhalb der EU reist, muss mit anderen Regeln rechnen, die zu einer Einstellung der Zahlungen führen können. Ein klarer Aufruf zur Vorsicht für alle, die trotz Krankheit die Sonne genießen wollen!

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