Im Rheingau-Taunus-Kreis gibt es derzeit große Herausforderungen in der Pflege. Die Situation wird von Martina Müller und Heidrun Scheibel, beiden vom Ambulanten Pflegeteam „Amptist“ aus Taunusstein, eindringlich beschrieben. Sie berichten über den Versorgungsalltag, der sich zunehmend als Belastungsprobe erweist. Besonders die Behandlungspflege steht im Fokus, die medizinisch notwendige Leistungen wie Injektionen, Wundversorgung und Katheterwechsel umfasst. Diese Pflegeleistungen sind in festen Vergütungssystemen abgebildet, was die Situation nicht einfacher macht.

Die Personal- und Sachkosten steigen, während die Vergütungssätze stagnieren. Müller warnt eindringlich davor, dass das Nicht-Durchführen von Behandlungspflege gravierende Folgen haben könnte. Eine unzureichende Patientenversorgung könnte die Konsequenz sein. Das bedeutet, dass Patienten, die eigentlich zu Hause betreut werden könnten, früher in stationäre Einrichtungen wechseln müssen. Das ist nicht nur eine große Belastung für die Betroffenen, sondern auch für das gesamte Gesundheitssystem.

Die Herausforderungen der Behandlungspflege

Behandlungspflege erfordert nicht nur Organisationstalent, sondern auch medizinisches Fachwissen. Nur ausgebildete Fachkräfte, wie Altenpfleger oder examinierte Pflegekräfte, dürfen diese Leistungen durchführen. Zu den Aufgaben gehören Wundversorgung, Medikamentengabe und sogar Blutdruck- und Blutzuckermessungen. Diese Pflege wird in der Regel durch ein Rezept vom Arzt verordnet und ist oft zeitlich begrenzt. Die Erstverordnung gilt in der Regel 14 Tage. Folgeverordnungen hängen dann vom Gesundheitszustand des Patienten ab und müssen medizinisch begründet werden.

Es gibt auch Möglichkeiten, die Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Die sogenannte Krankenhausvermeidungspflege kann verordnet werden, um einen Aufenthalt zu verkürzen oder ganz zu vermeiden. Diese wird für maximal vier Wochen genehmigt. Auf der anderen Seite gibt es die Sicherungspflege, die unbefristet auf ärztliche Anordnung erteilt werden kann, um eine Verschlechterung der Gesundheit zu verhindern. Das bedeutet, dass für die Behandlungspflege eine ärztliche Verordnung notwendig ist, während ein Pflegegrad nicht zwingend erforderlich ist. Eine interessante Wendung, die viele wahrscheinlich nicht wissen.

Kosten und Abrechnung der Behandlungspflege

Ein weiterer Punkt, den man nicht außer Acht lassen sollte, sind die Kosten. Diese werden überwiegend von der Krankenkasse übernommen. Ab 18 Jahren müssen jedoch Zuzahlungen in Höhe von 10% der Kosten pro Tag geleistet werden, maximal jedoch 10 Euro. Die Belastungsgrenze für diese Zuzahlungen liegt bei 1% des Bruttoeinkommens. Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet, kann einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Die Abrechnung der Behandlungspflege erfolgt zwischen dem Pflegedienst und der Krankenkasse, was oft ein weiteres bürokratisches Hindernis darstellt.

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Insgesamt ist die Behandlungspflege ein zentraler Bestandteil der häuslichen Krankenpflege. Sie ergänzt die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Der Druck, unter dem die Anbieter stehen, könnte jedoch dazu führen, dass es in der Zukunft zu ernsthaften Engpässen kommt. Das ist für alle Beteiligten ein ernstes Thema, das unbedingt angegangen werden muss.

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