Das Thema Atomkraftwerk Biblis ist in Hessen aktuell wieder in aller Munde. Kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage des BUND Hessen gegen den Rückbau des Atomkraftwerks abgewiesen. Die Klage bezog sich konkret auf die Genehmigung für den Teilabriss von Block A, der nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 endgültig abgeschaltet wurde. Der BUND kritisierte die Umweltverträglichkeitsprüfung und hatte Bedenken, dass während des Abrisses radioaktiv belastetes Material in die Umwelt gelangen könnte. Insbesondere ging es um den schwach belasteten Schutt, der auf Deponien entsorgt werden soll. Mit bis zu einer Million Tonnen Schutt und Schrott wird bei einem vollständigen Rückbau gerechnet.
Das Gericht hat allerdings entschieden, dass die Genehmigung nicht vorschreiben muss, wohin einzelne Materialien gelangen oder mit welcher Strahlenbelastung sie freigegeben werden können. Diese Fragen werden in einem separaten strahlenschutzrechtlichen Verfahren geklärt, das das 10-Mikrosievert-Kriterium berücksichtigt. Der BUND Hessen äußerte Enttäuschung über das Urteil, hält jedoch seine Kritik an den Freigaberegeln aufrecht, hat aber keine weiteren rechtlichen Schritte angekündigt. Stattdessen plant der Verein, den Rückbau weiterhin kritisch zu begleiten.
Der Rückbau und seine Herausforderungen
Der Rückbau von Biblis läuft bereits seit mehreren Jahren. Die beiden Druckwasserreaktoren wurden 1974 und 1976 in Betrieb genommen, und die Kühltürme des Kraftwerks sind bereits vollständig abgerissen. Doch das ist nur ein Teil des Gesamtbildes. Hochradioaktive Abfälle lagern nach wie vor in Castor-Behältern in einem Zwischenlager auf dem Gelände des Kraftwerks. Die Verantwortung für die Aufsicht liegt bei den Bundesländern, die sicherstellen müssen, dass die Betreiber die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) spielt eine zentrale Rolle, um einheitliche sicherheitstechnische Grundsätze zu gewährleisten. Unterstützt wird das BMUKN durch verschiedene Institutionen, darunter das Bundesamt für Strahlenschutz und die Reaktorsicherheitskommission. Während der gesamten Lebensdauer der Kernkraftwerke, einschließlich der Stilllegung, erfolgt eine kontinuierliche staatliche Aufsicht, um das Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten und Gefahren abzuwenden.
Überwachung und Sicherheit
Die Aufsichtsbehörden haben das Recht, nachträgliche Auflagen zu erlassen, um die Sicherheit von Leben, Gesundheit und Sachgütern zu schützen. Dazu gehören verschiedene Maßnahmen wie emissions- und immissionsüberwachende Prüfungen, die sicherstellen, dass die Strahlenschutzvorschriften eingehalten werden. Auch Betriebsbegehungen und wiederkehrende Prüfungen sind Teil des Prozesses, um Schwachstellen in der Schadensvorsorge zu identifizieren und zu beheben.
Die Stilllegung und der Rückbau von Kernkraftwerken sind in Deutschland klar geregelt. Das Atomgesetz verlangt eine unverzügliche Stilllegung von Anlagen, deren Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen ist. Bei der Stilllegungsplanung spielen Faktoren wie vorhandene Radionuklide, Anlagenteile und Abbaureihenfolge eine entscheidende Rolle. In Deutschland gibt es bereits umfassende Erfahrungen in der Stilllegung solcher Anlagen, und viele davon sind vollständig abgebaut worden, was auch einen Abriss der Gebäude und eine Freigabe sowie Rekultivierung des Anlagengeländes umfasst.
Insgesamt bleibt die Situation rund um das Atomkraftwerk Biblis spannend. Die Entwicklungen in Hessen stehen exemplarisch für die Herausforderungen, die mit der Stilllegung und dem Rückbau von Kernkraftwerken verbunden sind. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Dinge weiterentwickeln und welche Schritte als Nächstes folgen werden.
