Am 24. April 2026 fand im Vogelsbergkreis das 45. Treffen der Unteren Wasserbehörden statt. An diesem fachlichen Austausch nahmen die Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg sowie das Abwasserdezernat des Regierungspräsidiums Gießen teil. Der erste Kreisbeigeordnete Patrick Krug begrüßte die Teilnehmer und hob die Bedeutung der fachlichen Abstimmung hervor. Ziel des Treffens war es, eine einheitliche Vorgehensweise in Fachfragen zu erarbeiten.

Ein besonderes Highlight der Veranstaltung war die Präsentation von Prof. Dr. Klaus Peter Ebke vom Forschungszentrum Neu-Ulrichstein (FNU). Er stellte ein Verfahren zur Phosphor-Elimination auf Teichkläranlagen vor. Ein wichtiger Aspekt war der Hinweis auf das Biologikum in Neu-Ulrichstein, wo Schüler selbständig Versuche durchführen können. Diese Ansätze sind besonders relevant, da die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm ab 2029 für alle Kläranlagen verpflichtend wird.

Phosphorrückgewinnung und ihre Herausforderungen

Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV), die 2017 neu gefasst wurde, verfolgt das Ziel, die Ausbringung von phosphorhaltigem Klärschlamm als Dünger zu vermeiden, da dieser zahlreiche Schadstoffe enthält. Die Rückgewinnung von Phosphor könnte einen wertvollen Beitrag zur Düngemittelproduktion leisten und den Bedarf an neuem Phosphor, der durch energieintensive Prozesse aus Phosphatgestein gewonnen wird, reduzieren.

Allerdings gibt es Herausforderungen bei der Umsetzung. Ein Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) zur Phosphor-Rückgewinnung hat aufgezeigt, dass die Unklarheit über die Refinanzierung der Kosten durch Umlage auf Abwassergebühren ein Hemmnis darstellt. Die Kosten für die Rückgewinnung werden als ressourcenschonend und ökologisch eingestuft, jedoch müssen sie den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 AbfKlärV berücksichtigen.

Die Rolle der Kommunen

Die Finanzierung der öffentlichen Abwasserentsorgung erfolgt über Gebühren, die in den Kommunalabgabesätzen der 16 Bundesländer geregelt sind. Das Gutachten bejaht die generelle Gebührenfähigkeit der P-Rückgewinnung und behandelt auch die Frage, welche Kosten vor 2029 bereits als gebührenfähig gelten. Es ist zu beachten, dass Erlöse aus dem Verkauf des rückgewonnenen Phosphors mit den Rückgewinnungskosten verrechnet werden müssen.

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Wichtig ist, dass die bevorstehenden Entwicklungen im Bereich der Phosphorrückgewinnung genau beobachtet werden, da sie das Abgabengeschehen beeinflussen könnten. Das Gutachten empfiehlt zudem, gesonderten Rechtsrat zu abgabenrechtlichen, steuerrechtlichen und vergaberechtlichen Fragen einzuholen. Die Ergebnisse dieses Treffens könnten somit weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Abwasserbewirtschaftung in der Region und darüber hinaus haben.

Für weitere Informationen zu diesem Thema verweisen wir auf die Originalquelle hier.