Heute ist der 25.04.2026 und im Werra-Meißner-Kreis stehen wichtige Veränderungen im Bereich der frühkindlichen Betreuung bevor. Wie aus einer aktuellen Mitteilung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) hervorgeht, wird die Kita-Zuweisung ab dem 1. Januar 2027 drastisch von etwa 7,5 Millionen Euro auf rund 3,5 Millionen Euro sinken. Diese Anpassungen betreffen sowohl die kirchlichen Träger als auch die Kommunen in der Region.

Der neue Finanzierungsmodus sieht vor, dass die Kirche künftig nur noch 5% des Defizits tragen wird, während die Kommunen mit satten 95% zur Kasse gebeten werden. Dies bedeutet konkret, dass die Gemeinde Meißner, die derzeit 92% der Kosten für den einzigen evangelischen Kindergarten Weidenhausen trägt, ihren Anteil um 3% erhöhen muss. Für den Wirtschaftsplan 2026, der Gesamtkosten von 974.900 Euro umfasst, stehen somit Mehrkosten von 31.815 Euro auf der Agenda.

Ein neues Kapitel für die Kindertagesstätten

Die Entscheidung zur Reduzierung der Kita-Zuweisung basiert auf einem umfassenden Haushaltskonsolidierungsprozess der EKKW. Dr. Gudrun Neebe, die Bildungsdezernentin der EKKW, hebt hervor, dass die Kirche nicht für die Erfüllung der Platzgarantie zuständig ist. Vielmehr agiert die Kirche subsidiär, während der Staat verpflichtet ist, die Aufgaben der Daseinsvorsorge zu erfüllen.

In Wanfried, wo es drei evangelische Kindergärten gibt, liegt die Defizitbeteiligung für die Kommunen zwischen 90% und 95%. Im Gegensatz dazu bleibt die Stadt Witzenhausen von den Veränderungen unberührt, da sie die vollständigen Kosten für ihre Kindergärten trägt. Dies führt zu unterschiedlichen Herausforderungen und Diskussionen unter den Bürgermeister, die nach der günstigsten Trägerschaft des Kindergartens suchen.

Kritik und Ausblick

Ein häufig geäußerter Kritikpunkt bezieht sich auf den hohen Anteil der Verwaltungskosten der Kirche, der pauschal 6% des Wirtschaftsvolumens beträgt. Die Gemeinde Meißner zeigt sich grundsätzlich zufrieden mit der fachlichen Abwicklung des Kindergartens, fordert jedoch ein Entgegenkommen seitens der Kirche, um die finanzielle Belastung der Kommunen zu verringern.

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Die EKKW plant zudem, einen neuen Kindergartenbetriebsvertrag zu verhandeln, der von den Kommunen beschlossen werden muss. Um als verlässlicher Partner der Kommunen zu agieren, ist eine Reduzierung des kirchlichen Anteils an den Gesamtkosten erforderlich. Im hessischen EKKW-Gebiet wird das Defizit zwischen den Kommunen und den kirchlichen Trägern aufgeteilt. Die Erlöse einer Kita decken jedoch oft nicht die erforderlichen Betriebskosten.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist es klar, dass tragfähige Lösungen gefunden werden müssen, die sowohl den Bedürfnissen der Kinder als auch den finanziellen Realitäten der Kommunen gerecht werden. Wanfried betont insbesondere die Rolle von Land und Bund in der finanziellen Situation der Kommunen, um die Herausforderungen der zukünftigen Kita-Finanzierung zu meistern.