Göttingen kauft Problemimmobilie am Hagenweg – Neue Wege für bezahlbaren Wohnraum
In Göttingen tut sich etwas – und zwar nicht nur Gutes. Die Stadt hat sich die Problemimmobilie am Hagenweg geschnappt und ist nun Alleineigentümerin. Ein Wohnblock, der seit Jahren in der Kritik steht, könnte bald abgerissen oder saniert werden. Der Kaufprozess war alles andere als ein Zuckerschlecken, wie Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) in einer Pressemitteilung erklärte. Die Ankäufe der Wohnungen wurden sukzessive durchgeführt, um gegen die Missstände vorzugehen. Jetzt, nachdem der letzte Pkw-Stellplatz verkauft wurde, hat die Stadt endlich vollständigen Besitz.
Im Jahr 2023 begann die Stadt mit dem Aufkauf des Hauses, in dem zu diesem Zeitpunkt noch etwa 200 Menschen lebten. Eine Herausforderung, die sich jetzt zwar minimiert hat, denn aktuell wohnen nur noch zehn Personen im Hagenweg. Für diese Menschen möchte die Stadt Lösungen finden. Geplant ist die Übergabe der Immobilie an die Städtische Wohnungsbau GmbH, die dann entscheiden kann, ob sie sanieren oder das Gebäude abreißen und neu bauen. Das Ziel: Bezahlbarer Wohnraum für alle!
Ein Blick auf weitere Problemimmobilien
Doch das ist nicht die einzige Herausforderung für Göttingen. Auch ein Wohnkomplex an der Groner Landstraße steht häufig in der Kritik – wegen Bränden, Müll und Ungeziefer. In einer Sondersitzung des Sozialausschusses stellte Oberbürgermeisterin Broistedt Forderungen zu Problemimmobilien vor. Eine der zentralen Forderungen ist die Weiterentwicklung des Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetzes (NWoSchG), damit Kommunen effektiver gegen prekäre Wohnimmobilien vorgehen können.
Die Stadt hat bereits ein Handlungskonzept entwickelt, das 2021 ins Leben gerufen wurde. Es soll Menschen in schwierigen Wohnsituationen unterstützen und umfasst Maßnahmen gegen Mietwucher und Zwangsmaßnahmen bei Eigentümern. Doch die Stadt stößt an Grenzen, die nur durch Land und Bund beseitigt werden können. Hierzu gehören die Eigentumsverhältnisse und fehlende Eingriffsbefugnisse. Die Liste der Forderungen umfasst unter anderem die Deckelung der Miethöhen und die Durchsetzung von Mietminderungen für Leistungsbezieher durch die Kommunen. Auch eine Klärung der Zuständigkeiten für Ersatzwohnraum bei unbewohnbaren Wohnungen steht auf der Agenda.
Auf der Suche nach Lösungen
Das Niedersächsische Wohnraumschutzgesetz (NWoSchG) soll Mieter schützen und Missständen vorbeugen. Vermieter sind verpflichtet, für eine angemessene Ausstattung und Erhaltung der Wohnungen zu sorgen. Das gilt nicht nur für Mietwohnungen, sondern auch für Unterkünfte, die länger als drei Monate genutzt werden. Die Regelungen sind klar: Wohnungen müssen ausreichend beleuchtet, belüftet und vor Witterungseinflüssen geschützt sein. Zudem müssen sie über notwendige Anschlüsse und sanitäre Einrichtungen verfügen.
Die Entwicklungen in Göttingen sind ein eindringlicher Hinweis auf die Notwendigkeit, soziale Missstände in der Wohnungswirtschaft anzugehen. Ob und wie schnell die Forderungen Gehör finden, bleibt abzuwarten. Doch eines ist sicher: Die Stadt hat sich auf den Weg gemacht – und das ist schon mal ein guter Anfang.
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